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	<title>Skriptorama.de &#187; Arbeitshilfen</title>
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	<description>Die Seite für freie Jura-Skripten, Klausuren &#38; Lern-Tipps</description>
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		<title>100 Tools f&#252;r mehr Produktivit&#228;t</title>
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		<pubDate>Sat, 14 Feb 2009 07:47:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jetzt gibt es keine Entschuldigung mehr f&#252;r Chaos beim Lernen: Die Seite online-college-blog hat 100 Produktivit&#228;tstools zum Organisieren von Notizen, To-Do-Listen, Mindmapping und mehr zusammengetragen. Link: 100 Powerful Web Tools to Organize Your Thoughts and Ideas (via imgriff) siehe auch:Online Vorlesungen: YouTube EDU11 kostenlose MindMapping Anwendungen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt gibt es keine Entschuldigung mehr f&uuml;r Chaos beim Lernen: Die Seite <a href="http://www.online-college-blog.com/">online-college-blog</a> hat 100 Produktivit&auml;tstools zum Organisieren von Notizen, To-Do-Listen, Mindmapping und mehr zusammengetragen. </p>
<p>Link: <a href="http://www.online-college-blog.com/index.php/uncategorized/100-powerful-web-tools-to-organize-your-thoughts-and-ideas/">100 Powerful Web Tools to Organize Your Thoughts and Ideas</a> (via <a href="http://imgriff.com/2009/02/09/der-link-am-morgen-100-produktivitaetstools/">imgriff</a>)</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.skriptorama.de%2F100-tools-fuer-mehr-produktivitaet%2F&amp;title=100%20Tools%20f%26uuml%3Br%20mehr%20Produktivit%26auml%3Bt" id="wpa2a_2"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share"/></a></p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/online-vorlesungen-youtube-edu/" title="Online Vorlesungen: YouTube EDU">Online Vorlesungen: YouTube EDU</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/kostenlose-mindmapping-anwendungen/" title="11 kostenlose MindMapping Anwendungen">11 kostenlose MindMapping Anwendungen</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Freie Gerichtsentscheidungs-Datenbanken Deutschland</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Jan 2009 09:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Klick-Tipp]]></category>
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		<description><![CDATA[Aktuelle Linkliste zu Urteilsdatenbanken deutscher Gerichte, die Entscheidungen im Volltext bereithalten. Link: Urteilsdatenbanken Random PostsSkript Anwaltliche Berufsorganisationen Dr. FinzelE-Book &#8220;B&#252;rgernahe Verwaltungssprache&#8221;BGB Prof. R&#252;&#223;mann&#214;ffentliches Recht Dr. SydowDas gereimte Urteil I: Mahnung in VersformInternetrecht Dr. LewinskiDer neue Palandt ist daStaatskirchenrecht Prof. RhodeErbrechtskarteiKlausuren Verwaltungsrecht Aufbauschemata]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuelle Linkliste zu Urteilsdatenbanken deutscher Gerichte, die Entscheidungen im Volltext bereithalten.</p>
<p>Link: <a href="http://www.urteilfinden.de/gerichtsdatenbanken/">Urteilsdatenbanken</a></p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.skriptorama.de%2Ffreie-gerichtsentscheidungs-datenbanken-deutschland%2F&amp;title=Freie%20Gerichtsentscheidungs-Datenbanken%20Deutschland" id="wpa2a_4"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share"/></a></p><h3  class="related_post_title">Random Posts</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/maximilian-herberger-das-juristische-online-repetitorium-ejura-examensexpress/" title="Maximilian Herberger: Das juristische Online-Repetitorium &#8220;ejura-Examensexpress&#8221;">Maximilian Herberger: Das juristische Online-Repetitorium &#8220;ejura-Examensexpress&#8221;</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/rechtsgeschichte/" title="Rechtsgeschichte Prof. Schröder">Rechtsgeschichte Prof. Schröder</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/filme-gratis-und-legal/" title="Filme gratis und legal">Filme gratis und legal</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/polizei-und-ordnungsrecht-prof-gersdorf/" title="Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Gersdorf">Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Gersdorf</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/randy-pausch-last-lecture-achieving-your-childhood-dreams/" title="Randy Pausch Last Lecture: Achieving Your Childhood Dreams">Randy Pausch Last Lecture: Achieving Your Childhood Dreams</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/die-lebenserinnerungen-des-rechtsanwalts-max-friedlaender/" title="Die Lebenserinnerungen des Rechtsanwalts Max Friedlaender">Die Lebenserinnerungen des Rechtsanwalts Max Friedlaender</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/anwaltsvergutung-im-zivilrechtlichen-mandat-ra-peter-folsch/" title="Anwaltsvergütung im zivilrechtlichen Mandat">Anwaltsvergütung im zivilrechtlichen Mandat</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/lernprofi-jura-wie-sie-jura-richtig-lernen/" title="Lernprofi Jura &#8211; Wie Sie Jura richtig lernen">Lernprofi Jura &#8211; Wie Sie Jura richtig lernen</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/europaisches-verfassungs-und-wirtschaftsrecht-prof-emmerich-fritsche/" title="Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht Prof. Emmerich-Fritsche">Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht Prof. Emmerich-Fritsche</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/baurecht-prof-kraft/" title="Baurecht Prof. Kraft">Baurecht Prof. Kraft</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>11 kostenlose MindMapping Anwendungen</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 06:52:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mind Mapping ist ein Konzept um Notizen, Gedanken oder allgemein Informationen grafisch zu visualisieren. Der Vorteil liegt darin, dass in der Darstellung einer Mindmap die Informationen &#252;bersichtlicher und verst&#228;ndlicher dargestellt sind. Die Anwendungsm&#246;glichkeiten sind unbegrenzt: Egal ob zu einem Brainstorming, als Lernhilfe oder um einen Vortrag vorzubereiten. Das klassische Mind Mapping geschieht mit Papier und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mind Mapping ist ein Konzept um Notizen, Gedanken oder allgemein Informationen grafisch zu visualisieren. Der Vorteil liegt darin, dass in der Darstellung einer Mindmap die Informationen &uuml;bersichtlicher und verst&auml;ndlicher dargestellt sind. </p>
<p>Die Anwendungsm&ouml;glichkeiten sind unbegrenzt: <span id="more-197"></span>Egal ob zu einem Brainstorming, als Lernhilfe oder um einen Vortrag vorzubereiten. Das klassische Mind Mapping geschieht mit Papier und Stift aber zunehmend finden sich im Internet auch interessante Off- und Online-Anwendungen, mit denen sich Mindmaps am PC erstellen lassen. </p>
<p>Hier ein &Uuml;berblick zu den interessantesten Angeboten: </p>
<p>Mit dem Open-Source-Tool FreeMind erstellst du dir schnell und unkompliziert Mindmaps, die mit Texten und Bildern erg&auml;nzt werden k&ouml;nnen. Die fertigen Mindmaps lassen sich bequem als HTML oder PDF speichern. Download: <a href="http://freemind.sourceforge.net/wiki/index.php/Main_Page">FreeMind</a></p>
<p>Eine Alternative zu FreeMind ist die Freeware XMind, die ebenfalls alles bietet, was man zum Erstellen von Mindmaps braucht. Download: <a href="http://www.xmind.net/">XMind</a></p>
<p><a href="http://bubbl.us/">bubbl.us</a> ist eine webbasierte Mindmapping-Anwendung. Um die eigenen Kreationen abspeichern zu k&ouml;nnen, muss man einen gratis Account anlegen. Um das Tool erst einmal zu testen, kann man jedoch sofort loslegen. </p>
<p>Eine sehr gelungene Benutzeroberfl&auml;che bietet die Online-Anwendung <a href="http://www.mindmeister.com/">MindMeister</a>. Die Basisversion ist kostenlos, f&uuml;r den Profi-Anwender gibt es kommerzielle Upgrades. </p>
<p>Mit einer deutschen und damit leichter verst&auml;ndlichen Sprachversion wartet der Online-Dienst <a href="http://www.mindomo.com/">Mindomo</a> auf. Grafisch etwas schlichter gehalten ist auch hier das Starter-Set kostenlos. </p>
<p><a href="http://www.wisemapping.com/">WiseMapping</a> gef&auml;llt durch eine sch&ouml;ne Benutzeroberfl&auml;che. Die Funktionen sind wie gehabt: Erstellen, Speichern und Ver&ouml;ffentlichen der Mindmaps ist unproblematisch m&ouml;glich. </p>
<p><a href="http://www.mind42.com/">Mind42</a> macht den Besten Eindruck der hier vorgestellten Online-Programme. Bei gr&ouml;&szlig;eren Mindmaps f&auml;llt insbesondere die Zoom-Funktion positiv auf. Und die launige Vorstellung des Programmes: &#8220;Isn&#8217;t 42 the answer to Life, the Universe, and Everything?&#8221;</p>
<p>Zum Schluss noch ein paar Offline Mindmapping-Programme, die man sich anschauen kann, aber nicht muss: </p>
<p><a href="http://www.kde-apps.org/content/show.php?content=55242">Semantik 0.6.8</a><br />
<a href="http://www.recallplus.com/index.php">RecallPlus Study Software</a><br />
<a href="http://www.insilmaril.de/vym/">View Your Mind</a><br />
<a href="http://www.thebrain.com/#-110">PersonalBrain</a></p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.skriptorama.de%2Fkostenlose-mindmapping-anwendungen%2F&amp;title=11%20kostenlose%20MindMapping%20Anwendungen" id="wpa2a_6"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share"/></a></p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/100-tools-fuer-mehr-produktivitaet/" title="100 Tools für mehr Produktivität">100 Tools für mehr Produktivität</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/fristenrechner-online/" title="Fristenrechner Online">Fristenrechner Online</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/gratis-pdf-in-word-dateien-umwandeln/" title="Gratis PDF in Word-Dateien umwandeln">Gratis PDF in Word-Dateien umwandeln</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/die-besten-kostenlosen-pdf-tools-zum-download/" title="Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download">Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/schneller-schreiben-10-finger-system-kostenlos-lernen/" title="Schneller schreiben: 10-Finger-System kostenlos lernen">Schneller schreiben: 10-Finger-System kostenlos lernen</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/online-tools-fur-juristen/" title="Die besten Online-Tools für Juristen">Die besten Online-Tools für Juristen</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Examen ohne Rep &#8211; Der Klausurenkurs</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Nov 2008 08:50:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Klausuren]]></category>
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		<description><![CDATA[Die juristische Fakult&#228;t der Universit&#228;t K&#246;ln bietet unter dem Titel &#8220;Gro&#223;er Examenskurs&#8221; einen detaillierten Lernplan f&#252;r das erste Staatsexamen an. Der examensrelevante Stoff wird auf 39 Wochen verteilt. Erg&#228;nzt wird das Angebot durch umfangreiche Materialien sowie Klausuren mit L&#246;sungen. Link: Gro&#223;er Examens- und Klausurenkurs &#124; Download: Lernplan siehe auch:Klausuren Verwaltungsrecht: Verwaltungsgerichtliche Praxis&#220;ber den juristischen StilKlausuren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die juristische Fakult&auml;t der Universit&auml;t K&ouml;ln bietet unter dem Titel &#8220;Gro&szlig;er Examenskurs&#8221; einen detaillierten Lernplan f&uuml;r das erste Staatsexamen an. Der examensrelevante Stoff wird auf 39 Wochen verteilt. Erg&auml;nzt wird das Angebot durch umfangreiche Materialien sowie Klausuren mit L&ouml;sungen.</p>
<p>Link: <a href="http://www.uni-koeln.de/jur-fak/klausurenkurs/">Gro&szlig;er Examens- und Klausurenkurs</a> | Download: <a href="http://www.uni-koeln.de/jur-fak/klausurenkurs/_download/inhalte0809.pdf">Lernplan</a></p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.skriptorama.de%2Fexamen-ohne-rep-der-klausurenkurs%2F&amp;title=Examen%20ohne%20Rep%20%26%238211%3B%20Der%20Klausurenkurs" id="wpa2a_8"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share"/></a></p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-verwaltungsrecht-verwaltungsgerichtliche-praxis/" title="Klausuren Verwaltungsrecht: Verwaltungsgerichtliche Praxis">Klausuren Verwaltungsrecht: Verwaltungsgerichtliche Praxis</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/uber-den-juristischen-stil/" title="Über den juristischen Stil">Über den juristischen Stil</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-verwaltungsrecht-aufbauschemata/" title="Klausuren Verwaltungsrecht Aufbauschemata">Klausuren Verwaltungsrecht Aufbauschemata</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-zum-schuldrecht-bt/" title="Klausuren zum Schuldrecht BT">Klausuren zum Schuldrecht BT</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-verwaltungsrecht-die-saarheimer-falle/" title="Klausuren Verwaltungsrecht: Die Saarheimer Fälle">Klausuren Verwaltungsrecht: Die Saarheimer Fälle</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-strafrecht-fall-des-monats/" title="Klausuren Strafrecht: Fall des Monats">Klausuren Strafrecht: Fall des Monats</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-richtig-schreiben-und-gestalten/" title="Klausuren richtig gestalten &#8211; Formatvorlagen für Klausuren">Klausuren richtig gestalten &#8211; Formatvorlagen für Klausuren</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/assessorklausur-im-zivilrecht/" title="Assessorklausur im Zivilrecht">Assessorklausur im Zivilrecht</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/anwaltsklausur/" title="Anwaltsklausur im Zivilrecht RA Lippert, RAin Dr. Hagendorn">Anwaltsklausur im Zivilrecht RA Lippert, RAin Dr. Hagendorn</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/muster-lernplan-fur-das-1-staatsexamen/" title="Muster-Lernplan für das 1. Staatsexamen">Muster-Lernplan für das 1. Staatsexamen</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Kostenlose Software f&#252;r Studenten &#8211; Die Grundausstattung</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 07:04:27 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Um die stets klammen Kassen von Studenten zu entlasten gibt es zum Gl&#252;ck zahlreiche kostenlose Programme f&#252;r Laptop und PC. Hier eine Liste n&#252;tzlicher Freeware-Programme f&#252;r euren Computer.  (Kostenlos, aber nat&#252;rlich freuen sich die Programmierer auch &#252;ber eine kleine Spende) 1. OpenOffice.org &#8211; die freie B&#252;rosoftware Open Office ist wie MS Office nur kostenlos. OpenOffice [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um die stets klammen Kassen von Studenten zu entlasten gibt es zum Gl&uuml;ck zahlreiche kostenlose Programme f&uuml;r Laptop und PC.</p>
<p>Hier eine Liste n&uuml;tzlicher Freeware-Programme f&uuml;r euren Computer.  (Kostenlos, aber nat&uuml;rlich freuen sich die Programmierer auch &uuml;ber eine kleine Spende)</p>
<p><span id="more-457"></span><strong>1. OpenOffice.org &#8211; die freie B&uuml;rosoftware</strong></p>
<p>Open Office ist wie MS Office nur kostenlos. OpenOffice beinhaltet folgende Programme:</p>
<p>* Writer &#8211; Textverarbeitung (Alternative zu Word)<br />
* Calc &#8211; Tabellenkalkulation (Excel-Ersatz)<br />
* Impress &#8211; Die Alternative zu PowerPoint<br />
* Base &#8211; eine integrierte Datenbank<br />
* Draw &#8211; Vektorgrafik-Zeichenprogramm<br />
* Math &#8211; mathematische Formeln schreiben</p>
<p>Download: <a href="http://de.openoffice.org/downloads/quick.html?version=3.0.0">OpenOffice</a></p>
<p><strong>2. PDFCreator </strong></p>
<p>PDF ist das Format f&uuml;r Text-Dokumente. Mit dem kostenlosen PDFCreator kannst du jetzt einfach eigene PDF-Dateien erstellen.</p>
<p>Download: <a href="http://www.pdfforge.org/products/pdfcreator/download">PDFCreator</a></p>
<p><strong>3. PDF-XChange Viewer</strong></p>
<p>Der &#8220;PDF-XChange Viewer&#8221; &ouml;ffnet nicht nur schnell und einfach PDF-Dokumente sondern kann vieles mehr. So lassen sich mehrseitige Dateien mit Hilfe einer Vorschaufunktion schnell durchbl&auml;ttern, zudem k&ouml;nnen mehrere Dateien in Tabs gleichzeitig gestartet werden. Sehr n&uuml;tzlich ist au&szlig;erdem die M&ouml;glichkeit, Dokumente mit Kommentaren, Notizen und Markierungen zu versehen.</p>
<p>Download: <a href="http://pdf-xchange-viewer.softonic.de/">PDF-XChange Viewer</a></p>
<p><strong>4. Firefox &#8211; Browser</strong></p>
<p>Der Webbrowser Firefox. Eine intelligente Adresszeile, Ein-Klick-Lesezeichen und die wesentlich k&uuml;rzeren Ladezeiten machen Firefox zu <strong>der</strong> Alternative zum Internet Explorer. Zudem gibt es f&uuml;r den Firefox unz&auml;hlige Addons, mit denen der Browser individuell mit n&uuml;tzlichen Funktionen erweitert werden kann.</p>
<p>Download: <a href="http://www.mozilla-europe.org/de/firefox/">Firefox</a></p>
<p><strong>5. 7-Zip &#8211; Packprogramm</strong></p>
<p>7-Zip ist eine sehr gute Packer-Freeware, die die Formate 7z, ZIP, RAR, GZIP, BZIP2, TAR, CAB, ISO, ARJ, LZH, CHM, Z, CPIO, RPM, DEB und NSIS beherrscht. Leichter, schneller und besser lassen sich Dateien fast nicht komprimieren.</p>
<p>Download: <a href="http://www.7-zip.org/download.html">7-Zip</a></p>
<p><strong>6. AntiVir Personal &#8211; Free Antivirus</strong></p>
<p>AntiVir Personal &#8211; Free Antivirus stattet deinen PC mit einem effektiven Schutz gegen Viren aus und entfernt ungebetene G&auml;ste schnell und zuverl&auml;ssig.</p>
<p>Download: <a href="http://www.chip.de/downloads/AntiVir-Personal-Free-Antivirus_12998486.html">AntiVir Personal</a></p>
<p><strong>7. GIMP &#8211; Bildbearbeitung</strong></p>
<p>GIMP ist ein kostenloses und freies Bildbearbeitungsprogramm. Die Bildbearbeitungssoftware beherrscht Ebenen, Alpha-Modifikation, Pfade und Filter, die man sonst nur in kommerziellen Programmen antrifft. Fazit: bietet fast so viel wie Photoshop.</p>
<p>Download: <a href="http://www.gimp.org/downloads/">GIMP</a> Lern- und Lehrmaterialien: <a href="http://de.wikibooks.org/wiki/GIMP">Wikibooks GIMP</a></p>
<p><strong>8. Picasa &#8211; Bildverwaltung</strong></p>
<p>Die Bildverwaltungssoftware Picasa von Google. Ab sofort kannst du deine Bilder einfach und &uuml;bersichtlich verwalten. Die Gratis-Software kann sogar einfache Bildbearbeitungs-Schritte (zum Beispiel Rote-Augen entfernen oder die Farben aufbessern) durchf&uuml;hren, mehrere Fotos stapelweise Umbenennen und als Highlight Fotos als Diashow mit Musikuntermalung zusammenstellen.</p>
<p>Download: <a href="http://picasa.google.de/download/index.html" class="broken_link">Picasa</a></p>
<p><strong>9. FreeMind &#8211; Mindmaps erstellen</strong></p>
<p>Freemind ist ein Computerprogramm zum Visualisieren und Strukturieren von Inhalten (Begriffe, Ideen, Lernstoff, usw.) in Mindmaps. Mindmaps helfen bei der Strukturierung von Lerninhalten oder bei der Zusammenfassung von Ergebnissen eines Brainstormings. Die perfekte Lernhilfe.</p>
<p>Download: <a href="http://freemind.sourceforge.net/wiki/index.php/Download#Download">Freemind</a></p>
<p><strong>10. ToDoList</strong></p>
<p>Wer zeitgleich mehrere Aufgaben bearbeiten muss, kann schnell ins Schleudern geraten. Ein hilfreiches Tool ist hier die kostenlose ToDoList. Mit der Freeware priorisierst du deine einzenen Aufgaben und kannst dich mit einem Blick &uuml;ber Fortschritt, Status und gesch&auml;tzte Dauer informieren.</p>
<p>Download: <a href="http://www.abstractspoon.com/tdl_resources.html ">ToDoList</a></p>
<p><strong>11. Lingoes</strong></p>
<p>Lingoes ist eine leicht bedienbare &Uuml;bersetzungssoftware, die 80 verschiedene Sprachen beherrscht. Neben einzelnen W&ouml;rtern kannst du dir auch ganze S&auml;tze oder Texte &uuml;bersetzen lassen.</p>
<p>Download: <a href="http://www.lingoes.net/en/translator/download.htm">Lingoes</a></p>
<p><strong>12. VLC Player &#8211; Filme anschauen</strong></p>
<p>Der VLC Media Player spielt nahezu jedes Videoformat ab und ist dazu noch schneller als der Windows Media Player. Also: Ersetzen!</p>
<p>Download: <a href="http://www.videolan.org/vlc/download-windows.html">VLC Player</a></p>
<p><strong>13. AIMP Classic &#8211; MP3 Player</strong></p>
<p>Mit der kostenlosen Winamp-Alternative &#8220;AIMP Classic&#8221; k&ouml;nnen alle g&auml;ngigen Audio-Dateien wiedergeben werden. Selbstverst&auml;ndlich sind die Funktionen Playlists bequem zu verwalten, per Equalizer Lieder akkustisch anzupassen oder mit dem integrierten &#8220;Sound Recorder&#8221; Mitschnitte zu erstellen. Sehr praktisch ist die &#8220;Auto Shutdown&#8221;-Funktion, mit welcher sich nicht nur den Player zeitsteuern l&auml;sst, sondern auch der Rechner heruntergefahren wird.</p>
<p>Download: <a href="http://www.chip.de/downloads/AIMP-Classic_26627888.html">AIMP Classic</a></p>
<p><strong>14. Blender</strong></p>
<p>Das kostenlose 3D-Modelling-Tool Blender bietet alle Features, die man von einem professionellen 3D-Tool erwartet. Zum Reinschnuppern in die aufregende Welt der 3D-Animation.</p>
<p>Download: <a href="http://www.blender.org/download/get-blender/">Blender</a></p>
<h3>Bonus:</h3>
<p><strong>15. iTunes &#8211; Media Player</strong></p>
<p>Mit dem schicken Media-Player iTunes von Apple lassen sich automatisch Wiedergabelisten gestalten, Audio-CDs in das Programm importieren und mit der Brennerfunktion lassen sich auch einfach individuelle Musik-CDs erstellen. Der Gratis-Player mit dem besten Design und tollen Funktionen.</p>
<p>Download: <a href="http://www.apple.com/de/itunes/download/">iTunes</a></p>
<p><strong>Frage an die Leser</strong>: Welche kostenlose Software, die hier noch nicht gelistet ist, k&ouml;nnt Ihr empfehlen?</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.skriptorama.de%2Fkostenlose-software-fur-studenten%2F&amp;title=Kostenlose%20Software%20f%26uuml%3Br%20Studenten%20%26%238211%3B%20Die%20Grundausstattung" id="wpa2a_10"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share"/></a></p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/itunes-gratis-weihnachts-special/" title="iTunes Gratis-Weihnachts-Special">iTunes Gratis-Weihnachts-Special</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/lesenswert-wo-ist-das-geld-geblieben/" title="Lesenswert: Wo ist das Geld geblieben?">Lesenswert: Wo ist das Geld geblieben?</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/lernen-von-den-alten-paul-krugman/" title="Lernen von den Alten: Paul Krugman">Lernen von den Alten: Paul Krugman</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/zeugenbefragung-fur-strafverteidiger-uber-die-kunst-richtig-zu-fragen/" title="Zeugenbefragung für Strafverteidiger">Zeugenbefragung für Strafverteidiger</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/methodik-der-rechtswissenschaft-und-der-fallbearbeitung-prof-froschle/" title="Methodik der Rechtswissenschaft und der Fallbearbeitung Prof Fröschle">Methodik der Rechtswissenschaft und der Fallbearbeitung Prof Fröschle</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/alternative-zu-microsoft-office-das-kostenlose-officepaket-openoffice/" title="Alternative zu Microsoft Office: Das kostenlose Officepaket OpenOffice">Alternative zu Microsoft Office: Das kostenlose Officepaket OpenOffice</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/ein-buch-mit-google-text-tabellen-schreiben/" title="Ein Buch mit Google Text &#038; Tabellen schreiben">Ein Buch mit Google Text &#038; Tabellen schreiben</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/die-besten-kostenlosen-pdf-tools-zum-download/" title="Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download">Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/lernhilfen-hemmer/" title="Lernhilfen Hemmer">Lernhilfen Hemmer</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/kostenlose-vorlesungen-bei-youtube/" title="Kostenlose Vorlesungen bei YouTube">Kostenlose Vorlesungen bei YouTube</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>&#220;ber den juristischen Stil</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2008 06:41:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[von Prof. Dr. Tonio Walter, Regensburg (1) Fragen des sprachlichen Stils sollten den Juristen vom ersten Tag seines Studiums an besch&#228;ftigen, denn der Jurist braucht die Sprache »wie der Zahnarzt den Bohrer« (so treffend der fr&#252;here Pr&#228;sident des Bundesgerichtshofes Odersky im ZRP-Rechtsgespr&#228;ch mit Rudolf Gerhardt, ZRP 1996, 455). Der folgende Beitrag soll an diese Fragen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>von <a href="http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/walter/">Prof. Dr. Tonio Walter</a>, Regensburg (1)</p>
<p><em>Fragen des sprachlichen Stils sollten den Juristen vom ersten Tag seines Studiums an besch&auml;ftigen, denn der Jurist braucht die Sprache »wie der Zahnarzt den Bohrer« (so treffend der fr&uuml;here Pr&auml;sident des Bundesgerichtshofes Odersky im ZRP-Rechtsgespr&auml;ch mit Rudolf Gerhardt, ZRP 1996, 455). Der folgende Beitrag soll an diese Fragen heranf&uuml;hren und die wichtigsten auch beantworten. Etwas ausf&uuml;hrlicher unternimmt dies der Verfasser in seiner »<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3406498795?ie=UTF8&#038;tag=loveyourlaw&#038;linkCode=as2&#038;camp=1638&#038;creative=6742&#038;creativeASIN=3406498795">Kleine Stilkunde f&uuml;r Juristen</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=loveyourlaw&#038;l=as2&#038;o=3&#038;a=3406498795" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />« (2002).</em></p>
<p><span id="more-399"></span>Dieser Artikel aus der <a href="http://www.zeitschrift-jura.de/" target="_blank">JURA</a> Heft 5/2006 erscheint mit freundlicher Genehmigung des Autors und der De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH.</p>
<h3>I. Einleitung</h3>
<p>Verstanden als Stil juristischer Texte hat der Stil des Juristen drei Grunds&auml;tze:</p>
<p>- Inhalt vor Sch&ouml;nheit,<br />
- Klarheit vor Sch&ouml;nheit und<br />
- Sch&ouml;nheit vor Schund.</p>
<p>Bevor wir uns mit diesen Grunds&auml;tzen befassen, sei klargestellt, worum es nicht geht. Es geht nicht darum, was richtiges Deutsch ist und was falsches. Vielmehr ist die F&auml;higkeit, zwischen beiden zu unterscheiden, dem Folgenden vorausgesetzt. Wohl gibt es zahlreiche Zweifelsf&auml;lle auch f&uuml;r Kenner unserer Sprache. Es ist im Rahmen dieses Beitrages aber schlicht kein Raum, sie auch nur halbwegs ersch&ouml;pfend zu behandeln.</p>
<p>Nur zwei Fehler will ich erw&auml;hnen, weil sie besonders h&auml;ufig sind und man sie leicht vermeiden kann.</p>
<p>Erstens das »derer«: Noch die besten Autoren verwenden es verkehrt, und zwar auch dort, wo »deren« stehen m&uuml;sste. »Derer« darf nur und ausschlie&szlig;lich an Stelle eines »derjenigen « Verwendung finden: Die Klagen derer, die keinen Anspruch hatten, wies der Richter ab. Sonst hei&szlig;t es »deren«: Es gibt zwei Hinweise, auf Grund deren die Polizei ermittelt.</p>
<p>Das zweite ist der Gebrauch des Bindestrichs. Das Deutsche gew&auml;hrt wie nur wenige Sprachen die Freiheit, aus seinen W&ouml;rtern neue Begriffe zu bilden. Oft ist der neue Begriff nur ein Wort, etwa die Einmonatsfrist. Schon in diesen F&auml;llen darf man die Worte aber auch selbst&auml;ndig lassen, und gerade Juristen m&uuml;ssen dies zuweilen tun, weil man &#8211; zum Beispiel &#8211; weder von einem Nebisinidemprinzip schreiben sollte noch von einer Gro&szlig;festschrift (wenn sie Herrn oder Frau Gro&szlig; ehren soll). Es sind dann Bindestriche zu setzen, und dieser Plural ist ernst gemeint: Wenn der neue Begriff aus drei oder mehr Worten besteht, dann geh&ouml;rt zwischen alle Worte ein Bindestrich.</p>
<p>Denn es hat zwar einen Karl Schmidt-Rottluff gegeben, aber keinen Eberhard Schmidt-Festschrift, sondern nur eine Festschrift f&uuml;r Eberhard Schmidt oder eben eine Eberhard-Schmidt-Festschrift. Und eine prima facie-Betrachtung mag eine prima Sache sein, ist aber falsches Deutsch. &Uuml;brigens ist der neue Begriff auch gro&szlig; zu schreiben: Prima-facie-Betrachtung.</p>
<p>Jetzt zum juristischen Stil und seinem ersten Grundsatz:</p>
<h3>II. Inhalt vor Sch&ouml;nheit</h3>
<p><strong>1. Suche das treffende Wort</strong></p>
<p>Banaler wird es aber nicht mehr? werden Sie vielleicht mit leichter Sorge fragen, und ich muss Ihnen leider antworten: Doch, gleich unter der n&auml;chsten &Uuml;berschrift (»Fasse dich so kurz wie m&ouml;glich«). Aber so banal diese Regeln sind, so gro&szlig; ist auch die Zahl der Verst&ouml;&szlig;e. Und den meisten Lesern d&uuml;rften diese Verst&ouml;&szlig;e nicht einmal bewusst sein; sie haben nur beim Lesen unterschwellig das Gef&uuml;hl, kaum auf Bedenkenswertes zu sto&szlig;en. Anders gesagt fehlt ihnen das Gef&uuml;hl: So ist es. Und dieses Gef&uuml;hl will man ihnen doch geben!</p>
<p>Hierzu ein harmloses Beispiel, das aber gerade in seiner Harmlosigkeit zeigt, wie genau es der Schreibende nehmen sollte. Man denke sich einen Mieter, der eine weitere Person in seinen Haushalt aufnehmen und daher den Mietvertrag &auml;ndern will. Der Vermieter lehnt das ab. Nun mag es hei&szlig;en: »Auf Grund der abgelehnten Vertrags&auml;nderung k&uuml;ndigt der Mieter.« Der Mieter k&uuml;ndigt aber nicht auf Grund einer Vertrags&auml;nderung, welche die besondere Eigenschaft hat, abgelehnt worden zu sein (das ist die Aussage unseres Satzes).</p>
<p>Sondern er k&uuml;ndigt, weil es der Vermieter ablehnt, den Vertrag zu &auml;ndern. Wer es aber vers&auml;umt, bei jedem Wort genau zu sein, sagt leicht Dinge, die er nicht sagen will. Der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte j&uuml;ngst zu entscheiden, ob die Gewalt im Rahmen eines Raubes (§249 StGB) auch in einem Unterlassen bestehen k&ouml;nne. Er hat diese Frage im Ergebnis mit Ja beantwortet. Zur Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es unter anderem, der Unrechtsgehalt solchen Unterlassens entspreche dem aktiver Gewalt, »gerade wenn« das Unterlassen zeitlich und r&auml;umlich dicht auf ein t&auml;tiges Aus&uuml;ben von Gewalt folge (BGHSt. 48,365 [371]). »Gerade wenn« bedeutet: In allen F&auml;llen und hier ganz besonders.</p>
<p>Sagen wollte der Senat aber wohl: Zumindest hier und in anderen F&auml;llen wohl auch, vielleicht aber auch nicht. Dann muss es »jedenfalls wenn« hei&szlig;en.</p>
<p>Das Ringen der Juristen um treffende Worte treibt allerdings zuweilen auch seine Bl&uuml;ten. So hat es in der NJW vorletzten Jahres eine Leserbriefkontroverse darum gegeben, ob die amtlichen Vordrucke f&uuml;r das Mahnverfahren in Ordnung seien, wenn sie davon spr&auml;chen, dass der Gl&auml;ubiger Zinsen verlange in H&ouml;he von 5 Prozent (%) &uuml;ber dem Basiszinssatz statt in H&ouml;he von 5 Prozentpunkten dar&uuml;ber; denn, so die einen, nur 5 Prozentpunkte &uuml;ber (zum Beispiel) 1,22 Prozent erg&auml;ben 6,22 Prozent, w&auml;hrend 5 schlichte Prozent &uuml;ber 1,22 Prozent nur 1,281 Prozent seien, eben 1,22 plus 5 Prozent von dieser Zahl (2). Das ist im Ansatz lobenswert, n&auml;mlich genau gedacht, schie&szlig;t aber &uuml;ber das Ziel hinaus; denn wo sich eine Prozentzahl auf eine andere Prozentzahl bezieht im Sinne eines mehr oder eines weniger, da liegt es ziemlich fern, von den Prozenten noch einmal Prozente zu nehmen. Wenn ein Gesch&auml;ft 10 Prozent Rabatt gew&auml;hrt und ein Konkurrent verspricht »5 Prozent mehr«, dann wei&szlig; der Kunde, dass er dort 15 Prozent Rabatt bekommt und nicht 10,5 Prozent.</p>
<p>Zum Schluss noch ein Beleg daf&uuml;r, dass es nur ein bescheidener Schritt ist von der Ungenauigkeit zur Stilbl&uuml;te, entnommen einem Text zu den vier Tatbestandsvarianten des § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit gef&auml;hrlichen Abf&auml;llen): »Erstere Abf&auml;lle (Alternativen 1-3) dienen unmittelbar dem Schutz des Menschen, letztere dem Schutz der Umwelt.« Es sind nat&uuml;rlich die Verbote aus dieser Norm, die Mensch und Umwelt sch&uuml;tzen sollen.</p>
<p><strong>2. Fasse dich so kurz wie m&ouml;glich &#8230;</strong></p>
<p>Der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) hatte vor kurzem dar&uuml;ber zu entscheiden, was unter den »Entlassungen« zu verstehen sei, um die es in einer EG-Richtlinie zu Massenentlassungen geht (3): jeweils schon die K&uuml;ndigungserkl&auml;rung des Arbeitgebers oder erst, wie im deutschen Recht, das Ende des Arbeitsverh&auml;ltnisses? Nach einer Reihe von Erw&auml;gungen hei&szlig;t es in der Entscheidung unter der Nummer 39 und bevor sich der Text einer zweiten Auslegungsfrage zuwendet:</p>
<blockquote><p>Daher ist auf die erste Frage zu antworten, dass die Art. 2 bis 4 der Richtlinie dahin auszulegen sind, dass die K&uuml;ndigungserkl&auml;rung des Arbeitgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt.</p></blockquote>
<p>Der Kern dieser Aussage lautet: Entlassung = K&uuml;ndigungserkl&auml;rung. Und es bedarf um diesen Kern herum kaum einer Erg&auml;nzung; nicht einmal des Hinweises darauf, dass es um eine Auslegung gehe, denn das versteht sich von selbst. Man k&ouml;nnte also schlicht schreiben: Daher ist die Entlassung in den Artikeln 2 bis 4 der Richtlinie die K&uuml;ndigungserkl&auml;rung des  Arbeitgebers.</p>
<p><strong>3. &#8230; aber nicht k&uuml;rzer!</strong></p>
<p>Wenn Sie einen Text schreiben, sind Sie mit seinem Gegenstand &#8211; hoffentlich &#8211; vertraut. So vertraut, dass Ihnen manches selbstverst&auml;ndlich erscheint, das gar nicht selbstverst&auml;ndlich ist. Es besteht dann die Gefahr, dass Sie mehr k&uuml;rzen, als gut ist. Um ihr zu entgehen, sollten Sie Ihr Ergebnis nach dem letzten Punkt auf keinen Fall aus der Hand geben, sondern eine Weile, mindestens einen Tag liegen lassen und dann noch einmal n&uuml;chtern und in aller Ruhe lesen. Es mag sich dabei manches Nicht-aha-Erlebnis einstellen, und dann sollten Sie einige kl&auml;rende  Worte oder gar S&auml;tze erg&auml;nzen. So schrieb Heinrich Henkel in seinem Lehrbuch zur Rechtsphilosophie &uuml;ber die einzelnen Disziplinen der Dogmatik:</p>
<blockquote><p>Entsprechend der sachlichen Gliederung des geregelten Rechtsstoffes teilen sich die dogmatischen Einzeldisziplinen in die Bearbeitung der zusammengeh&ouml;rigen Normenkomplexe, die auf diese Weise voneinander abgegrenzt sind.</p></blockquote>
<p>Das ist zwar kurz, aber unverst&auml;ndlich. Vor allem deshalb, weil dieser eine Satz eigentlich zweierlei sagen will, erstens: Die Einzeldisziplinen der Dogmatik entsprechen der Gliederung des Rechts; allerdings nicht der formalen Gliederung in einzelne Gesetze, sondern der sachlichen Gliederung in Rechtsgebiete, etwa in das Zivilrecht, das Zivilprozessrecht und so weiter. Zweitens: Gesetze und Rechtsgebiete decken sich nicht, weil das einzelne Gesetz ein Thema selten ersch&ouml;pft. So regelt die StPO nicht das gesamte Strafprozessrecht, sondern wird durch einen Teil der Verfassung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und anderer Gesetze erg&auml;nzt. Umgekehrt haben viele Gesetze thematische Einsprengsel aus anderen Rechtsgebieten; zum Beispiel enth&auml;lt das Strafgesetzbuch mit den Vorschriften zum Strafantrag und zur Bew&auml;hrung auch prozessuale Normen.</p>
<p>Der Leser verkraftet pro Satz nur einen Gedanken. Mehr sollte man ihm auch dann nicht zumuten, wenn der Text dadurch insgesamt k&uuml;rzer w&uuml;rde. Und &uuml;berhaupt gilt ohne Ausnahme: Nie darf die K&uuml;rze eines Textes auf Kosten seiner Verst&auml;ndlichkeit  gehen. Sonst ist der Text nur scheinbar kurz, da er dem Leser mehr Zeit abverlangt als die r&auml;umlich l&auml;ngere Fassung.</p>
<h3>III. Klarheit vor Sch&ouml;nheit</h3>
<p>Dass ein Text brauchbaren und knapp gefassten Inhalt hat, ist noch keine Gew&auml;hr daf&uuml;r, dass dieser Inhalt auch &#8211; im doppelten Sinne &#8211; gut ankommt. Er muss lesbar verpackt sein, und das verlangt zun&auml;chst</p>
<p><strong>1. &uuml;bersichtliche S&auml;tze!</strong></p>
<p>Viele meinen, &uuml;bersichtliche S&auml;tze seien notwendig kurz, zumindest nicht lang. Das ist falsch. Auch lange S&auml;tze k&ouml;nnen &uuml;bersichtlich sein, sofern sie nur jener Regel folgen, auf die es in Wirklichkeit ankommt: Halte jene Teile des Satzes, die zusammen geh&ouml;ren, so eng beieinander, dass der Zwischenraum h&ouml;chstens 12 Silben betr&auml;gt. Warum 12 Silben? Weil 12 Silben beim Lesen rund 3 Sekunden entsprechen und das menschliche Kurzzeitged&auml;chtnis nach dieser Zeit den Arbeitsspeicher l&ouml;scht, besser gesagt mit neuen Informationen f&uuml;llt.</p>
<p>Das mag jeder an sich selbst erproben, indem er ein sogenanntes Kippbild betrachtet. Ein bekannteres Bild dieser Art zeigt am linken Rand den Kopf eines Mannes im Scherenschnittprofil mit dem Blick nach rechts, gegen&uuml;ber dasselbe Profil mit umgekehrter Blickrichtung, und der helle Raum dazwischen hat die Gestalt einer kunstvoll geschwungenen, kelchartigen Schale. Der Betrachter sieht zun&auml;chst entweder zwei dunkle Profile auf hellem Grund oder eine helle Schale auf dunklem Grund, und irgendwann, genauer: nach rund drei Sekunden, kippt das Bild und sieht er das andere Motiv. Drei Sekunden sind allerdings ein Durchschnittswert.</p>
<p>Denk- und auffassungsschnelle Menschen k&ouml;nnen einen Sinnbogen problemlos auch &uuml;ber 20 und mehr Silben schlagen. Doch hat ein Text nicht nur solche Leser, sind auch solche Leser zuweilen au&szlig;er Form und ist vor allem jeder Leser dankbar, wenn er einen Satz ganz ohne inneren Spagat lesen darf.</p>
<p>Verwehrt haben ihm dies die Verfasser des Artikels 4 einer EG-Richtlinie &uuml;ber missbr&auml;uchliche Klauseln in Verbrauchervertr&auml;gen, dessen Absatz 1 lautet:</p>
<blockquote><p>Die Missbr&auml;uchlichkeit einer Vertragsklausel wird unbeschadet des Artikels 7 unter Ber&uuml;cksichtigung der Art der G&uuml;ter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrages sind, aller den Vertragsabschluss begleitenden Umst&auml;nde sowie aller anderen Klauseln desselben Vertrages oder eines anderen Vertrages, von dem die Klausel abh&auml;ngt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt. (4)</p></blockquote>
<p>Zieht man das »wird« und das »beurteilt« zusammen und sorgt auch sonst daf&uuml;r, dass Zusammengeh&ouml;riges miteinander die (h&ouml;chstens) 12-Silben-F&uuml;hlung h&auml;lt, so werden drei &uuml;berschaubare, unverschachtelte S&auml;tze daraus:</p>
<blockquote><p>Ob eine Vertragsklausel missbr&auml;uchlich ist, wird f&uuml;r den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt. Dabei ist zu ber&uuml;cksichtigen, welcher Art der Vertragsgegenstand ist, welche Umst&auml;nde den Vertragsabschluss begleiten und wie der &uuml;brige Vertrag oder ein anderer Vertrag lautet, von dem die fragliche Klausel abh&auml;ngt. Artikel 7 bleibt unber&uuml;hrt.</p></blockquote>
<p><strong>2. Meide Verneintes!</strong></p>
<p>Am leichtesten versteht der Mensch die Aussage, dass etwas tats&auml;chlich ist oder getan wird, also eine positive Aussage; egal ob &uuml;ber die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft. Dass etwas nicht sei oder von keinem getan werde, versteht man zwar oft &auml;hnlich leicht, doch eben nur &auml;hnlich und nie genauso leicht. Grund ist die logische Operation, die ein »nicht« oder »kein« verlangt. Der Verstand ist dabei zwei Befehlen ausgesetzt, etwa bei dem Satz »Das hat er nicht gesagt« dem Befehl: Denke den Vorgang des Sagens! Sowie: Und jetzt verkehre das Gedachte ins Gegenteil! Das kostet ein Qu&auml;ntchen Denkenergie, und wo m&ouml;glich sollte man dem Leser selbst diesen Aufwand ersparen.</p>
<p>Oft ist es ohne weiteres m&ouml;glich, die Negation zu vermeiden &#8211; wie in diesem Satz, der »vermeiden« sagt statt »nicht gebrauchen« und »statt« statt »und nicht«. So gibt es viele positive Begriffe mit verneinendem Sinn, etwa Unterlassen, Verschweigen, &Uuml;bergehen, Verweigern, Verstummen, Stillhalten und so fort. Ist schon die einfache Verneinung bedenklich, so ist die doppelte Verneinung ein kaum zu milderndes  sprachliches Ungl&uuml;ck.</p>
<p>F&uuml;r den Leser gilt das praktisch ausnahmslos (wobei »ausnahmslos « einer der F&auml;lle ist, die das einschr&auml;nkende »praktisch« verlangen, denn ohne Ausnahme ist selbst eine doppelte Verneinung mit dem positiven Sinn von »immer«). Besonders schaurig wird es, wenn die doppelte Verneinung mit einem dritten oder gar vierten Nein aneinander ger&auml;t wie in folgendem Leitsatz von BGHSt. 27, 196:</p>
<blockquote><p>Beruht die Unzust&auml;ndigkeit des Bundeskartellamtes zur Verfolgung einer unzul&auml;ssigen Preisempfehlung (§ 38 Abs. 1 Nr. 12 GWB) allein darauf, dass die Wirkung dieser Ordnungswidrigkeit nicht &uuml;ber das Gebiet eines Landes hinausreicht (§44 Abs. 1 Nr. 1 d und 3 GWB), so ist der von ihm erlassene Bu&szlig;geldbescheid nicht deshalb unwirksam, weil er nicht von der zust&auml;ndigen Landeskartellbeh&ouml;rde erlassen worden ist.</p></blockquote>
<p>Unwirksam ist jedenfalls solcher Stil! Er l&auml;sst sich mit wenigen Handgriffen verbessern, das hei&szlig;t positivieren:</p>
<blockquote><p>Fehlt dem Bundeskartellamt nur deshalb die Zust&auml;ndigkeit, eine verbotene Preisempfehlung zu verfolgen (§ 38 Abs. 1 Nr. 12 GWB), weil sich die Wirkung dieser Ordnungswidrigkeit auf das Gebiet eines Landes beschr&auml;nkt (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 d und 3 GWB), so ist sein Bu&szlig;geldbescheid wirksam, obwohl ihn eine andere als die zust&auml;ndige Landeskartellbeh&ouml;rde erlassen hat.</p></blockquote>
<p>Und der Schluss l&auml;sst sich noch vereinfachen: »&#8230; so ist sein Bu&szlig;geldbescheid gleichwohl wirksam«. Denn es ist selbstverst&auml;ndlich, dass der Bescheid aus anderen Gr&uuml;nden sehr wohl unwirksam sein mag.</p>
<p>Neben den Schwierigkeiten f&uuml;r den Leser stehen als Folgen doppelter Verneinung die Gefahren f&uuml;r ihren Verfasser. Denn in etwa einem von zehn F&auml;llen verneint er das zweite Mal aus Versehen und sagt dann das Gegenteil dessen, was er sagen will. Solche Fehler finde ich etwa einmal pro Monat, auch bei ge&uuml;bten Autoren. Ein Beispiel aus einem aktuellen Aufsatz:</p>
<blockquote><p>Der EGMR hat bereits bestehende Pr&auml;judizien zu einem allgemeineren Verbot erweitert, die Rechtsbindung der Vertragsstaaten nicht durch den Einsatz von Privatpersonen bei der Strafverfolgung zu umgehen.</p></blockquote>
<p>Abgesehen von der zweifelhaften Steigerungsform des »allgemeineren « Verbots &#8211; »allgemein« h&auml;tte vollauf gereicht -, ist nat&uuml;rlich von einem Verbot die Rede, eine Rechtsbindung zu umgehen (statt davon, dies nicht zu tun).</p>
<p><strong>3. Fremdw&ouml;rter nur, wenn man sie wirklich braucht!</strong></p>
<p>Man muss kein Nationalist sein, um vor dem Fremdwort zu warnen. Es gen&uuml;gt der Wunsch, einen Text so verst&auml;ndlich zu machen, wie es eben geht. Denn zwar mag dem Leser bekannt sein, was ein bestimmtes Fremdwort hei&szlig;t.</p>
<p>Doch bin ich erstens schon &uuml;ber eine ganze Reihe von Fremdw&ouml;rtern gestolpert (hier passt dieses Wort), bei denen es in meinem Fall anders war; ich bitte um Nachsicht, wenn ich keine Beispiele nenne. Und zweitens ist ein solches Kennen ein intellektuelles Wissen der Art, in der man zum Beispiel auch wei&szlig;, dass ein »C« an einem italienischen Wasserhahn f&uuml;r »caldo« = warm steht und ein »F« f&uuml;r »freddo« = kalt. Aber viel schneller, n&auml;mlich ohne &Uuml;berlegung, verst&auml;nde man einen roten und einen blauen Punkt an dem Hahn, denn mit rot verbindet jeder Mensch W&auml;rme und mit blau K&auml;lte; man kann den Sinn dieser Farben nicht nur erfassen, sondern auch ersp&uuml;ren. Und schon Erfassen und Ersp&uuml;ren (von der Spur) zeigen anschaulich, warum den Menschen deutscher Sprache das Deutsche im wahrsten Sinne mehr bedeutet als ein Fremdwort. Das Fremdwort transportiert eine Information, die der Adressat noch dekodieren muss; das Deutsche bef&ouml;rdert eine Botschaft, die ihr Empf&auml;nger sofort versteht. Es kommt hinzu, dass manch einen das eigene Fremdwort &uuml;berfordert.</p>
<p>Mir ist es so gegangen, als ich einmal vom Irrtum als einem »psychologischen Tatbestand« schrieb, aber doch einen psychischen Tatbestand meinte: Einen Befund in der Psyche statt in der Wissenschaft von ihr (5). Dergleichen kommt &ouml;fter vor, als viele denken! Ein anderes Beispiel, auf das Hardtung in seinem Skript zur Methodik aufmerksam macht (6):</p>
<blockquote><p>Der folgende Beitrag steht paradigmatisch f&uuml;r eine zu weit gehende Einflussnahme der Kriminalpolitik auf die Strafrechtsdogmatik.</p></blockquote>
<p>Das hei&szlig;t: Der folgende Beitrag ist ein gutes Beispiel f&uuml;r eine zu weit gehende Einflussnahme der Kriminalpolitik auf die Strafrechtsdogmatik. Wie bedauerlich!</p>
<p><strong>4. Verhindere Ketten aus Pr&auml;positionen und Artikeln!</strong></p>
<p>Eine Pr&auml;position ist eine Art Wegweiser: Sie sagt dem Leser, wie er sich zu dem Gegenstand zu stellen habe, den das folgende Hauptwort bezeichnet. Etwa st&ouml;&szlig;t er in einem Gesetz auf eine Vorschrift, bei der ihn kaltes Grauen packt. Nat&uuml;rlich verwirrt es ihn, wenn er kurz oder gar unmittelbar hintereinander Wegweiser lesen muss, die ihn in unterschiedliche Richtungen schicken. Juristische Texte tun dies mit von gro&szlig;er Gleichg&uuml;ltigkeit ihren Lesern gegen&uuml;ber zeugender Beharrlichkeit, die durch das in der Vielzahl der F&auml;lle zu beobachtende Einstreuen von Artikeln nicht gebessert wird.</p>
<p>Oder wer versteht dies im ersten Anlauf: »Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird [...] bestraft« (§ 356 Abs. 1 StGB). Abhilfe schafft schon ein Relativsatz:</p>
<blockquote><p>Dient ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand bei den Angelegenheiten, die ihm in dieser Eigenschaft anvertraut sind, und in derselben Rechtssache pflichtwidrig beiden Parteien durch Rat oder Beistand, so wird er [...] bestraft.</p></blockquote>
<p><strong>5. Bezeichne Gleiches mit gleichen Worten!</strong></p>
<p>F&uuml;r seinen Deutschaufsatz legt man dem Gymnasiasten ans Herz, er m&ouml;ge den Ausdruck variieren, das hei&szlig;t Synonyme suchen. Auch die Journalisten setzen sich unter diesen Druck; Ergebnisse sind dann zum Beispiel der unvermeidliche »Karlsruher Richterspruch« f&uuml;r ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder der »Bolide« f&uuml;r einen Formel-1-Rennwagen.</p>
<p>In den Texten der Juristen ist es nun aber so, dass ein Wechsel des Ausdrucks beim Leser eine Warnlampe zumindest zum Vorgl&uuml;hen bringt; denn es geht seinesgleichen &#8211; den Juristen &#8211; nun einmal oft um jedes Wort, und so hat er die nerv&ouml;se Grunderwartung, dass Gleiches auch stur-verl&auml;sslich gleich bezeichnet werde. Anders jedoch dieser Satz aus einem strafrechtlichen Lehrbuch:</p>
<blockquote><p>Dasselbe gilt, wenn BGHSt. 26,95 eine »Wortauslegung« f&uuml;r m&ouml;glich h&auml;lt, wonach auch derjenige Dieb vom Bestohlenen gem&auml;&szlig; § 252 auf frischer Tat »betroffen« wird, der das Opfer niederschl&auml;gt, ohne von ihm vorher bemerkt worden zu sein.</p></blockquote>
<p>Wer das arglos liest, sieht sich drei Personen gegen&uuml;ber: dem Dieb, dem Bestohlenen und einem Opfer, das niedergeschlagen wird. Erst auf den zweiten Blick &#8211; und das ist zu sp&auml;t &#8211; ergibt sich, dass der Bestohlene und das Opfer der Schl&auml;ge identisch sind.</p>
<p><strong>6. Grammatische Bez&uuml;ge so klar wie m&ouml;glich!</strong></p>
<p>Die deutsche Grammatik ist zwar schwierig, aber doch nicht so vielf&auml;ltig, dass sie l&uuml;ckenlos klarlegen k&ouml;nnte, welcher Satzteil sich auf welche anderen Teile des Satzes bezieht und auf welche nicht. Ein Beispiel aus dem Zivilrecht ist die Frage, ob sich in § 812 Absatz 1 BGB das »auf dessen Kosten« auch auf die Leistungskondiktion beziehe (»durch die Leistung eines anderen«); in § 325 a Absatz 2 StGB ist fraglich, ob auch die gef&auml;hrdeten Tiere »von bedeutendem Wert« sein m&uuml;&szlig;ten. Beide Unklarheiten sind unn&ouml;tig &#8211; wie alle Unklarheiten dieser Art.</p>
<p>§ 812 Absatz 1 BGB k&ouml;nnte lauten:</p>
<blockquote><p>Wer auf Kosten eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, sei es durch eine Leistung oder in sonstiger Weise &#8230;</p></blockquote>
<p>§ 325 a Absatz 2 StGB k&ouml;nnte lauten:</p>
<blockquote><p>Wer beim Betrieb einer Anlage [...] unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten [...] entweder Tiere gef&auml;hrdet, die ihm nicht geh&ouml;ren, oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, wird [...] bestraft.</p></blockquote>
<p><strong>7. Falls m&ouml;glich: Beispiele und Bilder!</strong></p>
<blockquote><p>Wir lieben nur das Individuelle &#8211; daher unsere gro&szlig;e Freude an Bekenntnissen, Memoiren, Briefen und Anekdoten abgeschiedener, selbst unbedeutender Menschen.</p></blockquote>
<p>Das stammt von Goethe; es w&auml;re ebenso richtig, wenn es ein anderer gesagt h&auml;tte, aber die Stimme dieses multitalentierten und genialen Weltenb&uuml;rgers verleiht der Botschaft doch einen sp&uuml;rbaren Nachdruck. Sie ist f&uuml;r uns noch mit einem wichtigen Zusatz zu versehen: Was wir lieben, was uns demnach besonders interessiert, hat auch besondere Aussicht, im Ged&auml;chtnis zu bleiben.</p>
<p>Wer einen Fall aus dem Leben erz&auml;hlen kann, der auch nur ein unverwechselbares Detail aufweist, findet damit stets h&ouml;here Aufmerksamkeit und im Ged&auml;chtnis des Zuh&ouml;rers ein st&auml;rkeres Echo als mit einem synthetischen Sachverhaltsarrangement. A und B verschwinden alsbald im Sumpf des Vergessens, ein Herrenreiter und der Agent Stachynskij nicht. Das gilt  entsprechend f&uuml;r alle Elemente eines Falles, vom Ort des Geschehens bis hin zu einem markanten O-Ton (»Moos raus!«). Zudem mag es manchen heilsam ern&uuml;chtern, wenn er seiner hochgestimmten Theorie in Beispielen eine irdische Entsprechung suchen muss, denn »leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im R&auml;ume sto&szlig;en sich die Sachen« (Schiller, Wallenstein II, 2).</p>
<p>Wie lebensnahe Beispiele erleichtern es auch Bilder dem Leser, Texte zu verstehen. Das Auge ist mit gro&szlig;em Abstand unser wichtigstes Sinnesorgan, und daher denkt der Mensch auch am liebsten und besten in Bildern. Nicht von ungef&auml;hr verlangen die Techniken, das Ged&auml;chtnis zu sch&auml;rfen, das fragliche Datum gedanklich mit einer bestimmten bildhaften Vorstellung zu koppeln, zum Beispiel die Zahl 2 mit dem Bild eines Schwans.</p>
<p>Und nicht von ungef&auml;hr habe ich aus Zimmermanns Vorstellung der juristischen B&uuml;cher des Jahres 2004 vor allem die berechtigte Klage &uuml;ber die Inflation vermeintlich neuer Rechtsgebiete behalten, die sich aus dem allgemeinen Zusammenhang l&ouml;sen und dann aus dem Blickfeld der anderen »wie Eisschollen in den Nebel« verschwinden. Indes ist gerade f&uuml;r studentische Arbeiten zu beachten, dass eine Textgattung stilistische Grenzen haben kann; die Stilebenen, die einem Ordinarius f&uuml;r sein Lehrbuch offenstehen, m&ouml;gen in Haus- und Seminararbeiten den Korrigierenden deplaziert erscheinen, so dass f&uuml;r diese Texte eine gewisse sprachliche Zur&uuml;ckhaltung anzuraten ist. Besonders in Hausarbeiten und Klausuren findet das Biedere und Gewohnte, ja &auml;sthetisch Minderwertige oft eine gn&auml;digere Aufnahme als das sprachliche Glanzlicht oder ein unkonventionelles Beispiel.</p>
<h3>IV. Sch&ouml;nheit vor Schund</h3>
<p>Auch f&uuml;r diesen Teil will ich sogleich klarstellen, worum es nicht geht, n&auml;mlich nicht um Stilbl&uuml;ten. Sie sind zwar die stille Freude jedes Lesers und f&uuml;llen B&uuml;cher, die keinen Absatzmangel leiden. Man findet sie auch erstaunlich leicht und schnell, etwa wenn in einer Entscheidung des EGMR die Rede ist von einem »Antrag des Beschwerdef&uuml;hrers, einen Sachverst&auml;ndigen einzuholen« (7).</p>
<p>Aber dass Sie, lieber Leser, in dieser Hinsicht keine Unterweisungen n&ouml;tig haben, setze ich voraus. Zudem sind die M&ouml;glichkeiten, sich ein »A« auf dem Korrekturrand einzuhandeln, so vielf&auml;ltig, dass es ausgeschlossen ist, sie auf knappem Raum und mit System zu behandeln. In der Regel verdanken sie sich schlichtweg einer Fl&uuml;chtigkeit des Schreibenden, und gegen die ist nur ein Kraut gewachsen: den Text nach mindestens einem Tag erneut und ausgeschlafen lesen. Demgegen&uuml;ber soll das Folgende einige Regeln empfehlen, die zu befolgen einen ordentlichen zu einem guten Text machen kann.</p>
<p><strong>1. Verben statt Hauptw&ouml;rter!</strong></p>
<p>Hohes Misstrauen ist gegen&uuml;ber allem angebracht, das auf »heit«, »keit« oder »ung« endet. Juristen schreiben gerne, dass eine Versammlung stattfindet, eine Zahlung erfolgt, dass jemand eine Handlung vornimmt oder eine Durchsuchung durchf&uuml;hrt.</p>
<p>Wer aber auf das Tun der Menschen achtet, schreibt, dass sich Menschen versammeln, dass jemand zahlt oder handelt und dass die Polizei eine Wohnung durchsucht. Diese Fassungen zwingen auch dazu, den Handelnden zu nennen, w&auml;hrend die Hauptw&ouml;rterei den Akteur im Unklaren l&auml;sst, den der Leser indes gerne w&uuml;sste. Vor allem jedoch machen es dem Leser Verben leichter, den Text zu verstehen. Das mag verwundern, ist aber experimentell erwiesen und auch einsichtig, wenn man bedenkt, dass die Neugierde des Menschen zuv&ouml;rderst seinesgleichen gilt, und das hei&szlig;t der menschlichen Tat und nicht dem s&auml;chlichen Hauptwort.</p>
<p><strong>2. Aktiv statt Passiv!</strong></p>
<p>So dies m&ouml;glich ist, sollten die Verbformen im Aktiv stehen und das Passiv meiden, notfalls mit Hilfe des unpers&ouml;nlichen »man«. Es klingt doch anders, ob ich sage: »Nachdem die Mutter ihr Kind get&ouml;tet hatte, beseitigte sie die Spuren der Tat.« Oder ob ich sage: »Nachdem das Kind get&ouml;tet worden war, wurden die Spuren der Tat beseitigt.« Das Erste ist eine Tat, das zweite ein Naturereignis. Denn nur in der ersten Formulierung gibt es auch einen T&auml;ter, w&auml;hrend ihn die passive Fassung verschweigt. In der Verbindung mit seiner Angst, ein »ich« ins Spiel zu bringen, f&uuml;hrt die Neigung des Juristen zum Passiv auch leicht zu echter sprachlicher H&auml;rte (bis Komik), etwa in dieser Drohung: »Darauf wird noch zur&uuml;ckgekommen werden.« Eine Formulierung, die ich keineswegs erfunden habe.</p>
<p>Neben der Kenntnis vom Handelnden, die das Aktiv verschafft, und neben dem Vorteil, lebendiger zu sein, verringert es die Zahl der Worte; denn das Passiv verlangt immer mindestens zwei Verbformen, wo sich das Aktiv oft mit einer begn&uuml;gt (er kaufte die Ware./. die Ware wurde von ihm gekauft). Diese Verdoppelung verf&uuml;hrt dann auch dazu, zwischen die beiden Verbformen allerhand zu schieben, das dort nicht hingeh&ouml;rt; ein abschreckendes Beispiel steht oben unter III. 1. Allerdings muss ich &#8211; wenn auch ungern &#8211; f&uuml;r Hausarbeiten und Klausuren erneut einschr&auml;nkend erg&auml;nzen, dass der deutsche Rechtswissenschaftler allzu oft mit einer Ich-Phobie geschlagen ist, die es ihm verbietet, ich, mich oder mir zu sagen, dass er dann die gleiche Phobie auch von seinen Studenten erwartet und dass sie dem manchmal mit einem Passiv am Besten entsprechen k&ouml;nnen.</p>
<p><strong>3. Konjunktiv und indirekte Rede</strong></p>
<p>St&auml;ndig hat ein Jurist die Ansichten anderer zu referieren. Es gibt einige W&ouml;rter, mit denen er dies im Indikativ tun kann (und muss!): gem&auml;&szlig;, nach herrschender Ansicht, der Rechtsprechung zufolge ist&#8230; H&auml;ufiger jedoch bedient er sich der indirekten Rede, und dann lautet die erste, oft missachtete Regel, dass dies den Konjunktiv I verlangt. Er sagt, sie habe (statt h&auml;tte), es sei (statt w&auml;re), er gehe (statt ginge oder gar w&uuml;rde gehen).</p>
<p>Hiervon gibt es vier Ausnahmen.</p>
<p>Die erste ist der Wunsch des Schreibenden, deutlich zu machen, dass die Rede stimmt. Dann verwendet er den Indikativ: »Mein Mandant hat schon mehrfach betont, dass er tats&auml;chlich interessiert ist.«</p>
<p>Die zweite Ausnahme ist das Gegenteil, die falsche Rede, die in einem Konjunktiv II deutlich wird: »Ihr Mandant behauptet zu Unrecht, er w&auml;re interessiert.« Man d&uuml;rfte in diesem Satz aber auch das »sei« verwenden; es ist dies eine Frage des Geschmacks.</p>
<p>Die dritte und die vierte Ausnahme fuhren ebenfalls zum Konjunktiv II.</p>
<p>Die dritte Ausnahme ist der Fall, dass der Konjunktiv I dem Indikativ gleicht, folglich als Konjunktiv nicht zu erkennen w&auml;re: »Mein Mandant glaubt, Sie h&auml;tten kein Interesse« (statt haben = Indikativ).</p>
<p>Die vierte Ausnahme richtet sich wieder nach dem Geschmack des Verfassers. Er darf n&auml;mlich auch zum Konjunktiv II &uuml;bergehen, wenn ihm der Konjunktiv I zu geschraubt klingt. Vielen geht es so mit den zweiten Personen des Singulars und des Plurals, also mit (du) habest, seiest und (ihr) habet und seiet und so fort. Wie gesagt, eine Frage des Geschmacks. -</p>
<p>Eine unechte f&uuml;nfte Ausnahme ist der Konjunktiv II aus der direkten Rede. Er bleibt in der indirekten Rede erhalten, die dem Konjunktiv I insoweit versperrt ist: »Die Klage k&ouml;nnte Erfolg haben« wird also zu: »Er sagt, dass die Klage Erfolg haben k&ouml;nnte« (statt k&ouml;nne). Schlie&szlig;lich zu dem Fall, dass man zum Konjunktiv II greifen will oder muss, aber dessen Form dem Pr&auml;teritum/Imperfekt gleicht und an der fraglichen Stelle auch mit dem Imperfekt verwechselt werden k&ouml;nnte. Dann darf man »w&uuml;rde« verwenden. »Es fehlen zwei Unterschriften« kann also werden zu: Er berichtete, dass zwei Unterschriften fehlen w&uuml;rden (tats&auml;chlich waren beide vorhanden). Ein »fehlten« riefe in diesem Satz zu Unrecht den Eindruck hervor, dass der Bericht auch stimmte.</p>
<p>Ganz zuletzt noch die Warnung vor Modew&ouml;rtern und Sprachklischees. Allgemeine Codew&ouml;rter, die aber auch in juristischen Texten hoch im Kurs stehen, sind beispielsweise »konkret « und »massiv«. Beide lassen sich meist ersatzlos streichen, und wenn ich etwa lese, jemand habe massiv einen Vertrag verletzt, so denke ich sofort: also halb so wild, denn es gebraucht derzeit jeder Hanswurst das Wort »massiv«, um noch dem Langweiligsten und Gew&ouml;hnlichsten eine m&ouml;glichst fette Schlagzeile abzugewinnen. Was allerdings schon &#8211; oder wieder &#8211; Klischee und abgekaut ist, erschlie&szlig;t nur das Sprachgef&uuml;hl. Das l&auml;sst sich zwar nicht kaufen, wohl aber verfeinern. M&ouml;ge dieser Beitrag daf&uuml;r eine Hilfe gewesen sein!</p>
<p>(1) Der Beitrag lehnt sich an einen Vortrag an, den ich am 7. Dezember 2004 gehalten habe vor Studierenden des Erg&auml;nzungsstudiengangs Rechtsinformatik am Institut f&uuml;r Rechtsinformatik der Juristischen Fakult&auml;t der Universit&auml;t Hannover.<br />
(2) Daf&uuml;r, dass dieser Unterschied bedeutsam sei, der Aufsatz von HARTMANN, NJW 2004, 1358, sowie die Leserbriefe von STERZINGER-GRAF, NJW 24/2004, S. XVIII und DELANK, NJW 31/2004, S.XVI; dagegen der Leserbrief von HASSOLD, NJW 24/2004, S.XVI.<br />
(3) Siehe Art. 2-4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.7.1998, ABl. L 225 S. 16; EuGH ZIP 2005, 230 ff.<br />
(4) Richtlinie Nr. 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, AB1EG Nr. L 95/29.<br />
(5) Betrugsstrafrecht in Frankreich und Deutschland (1999), S. 172, 175; mit Recht ger&uuml;gt von PAWLIK in seiner Besprechung in GA 2001, 342 (343).<br />
(6) Abzurufen unter <a href="http://www.jura.uni-rostock.de/Hardtung/index.htm" target="_blank">http://www.jura.uni-rostock.de/Hardtung/index.htm</a> (4. Kap. Rdn. 333).<br />
(7) NJW 2003, 2893 (2894) P.S. ./. Deutschland.</p>
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		<title>Fristenrechner Online</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Oct 2008 06:28:35 +0000</pubDate>
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		<title>Zeugenbefragung f&#252;r Strafverteidiger</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 09:07:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Rechtsanw&#228;ltin Nicole Hinz zeigt in ihrem Leitfaden &#8220;Haben Sie noch eine Frage, Frau Verteidigerin?&#8221; &#8211; Zur Kunst, richtig zu fragen &#8211; auf, warum Fragen in der Verhandlung ihr Ziel verfehlen. Erg&#228;nzt wird der &#220;berblick mit einem Fragenschema f&#252;r die Befragung von Zeugen und informativen Tipps f&#252;r die Vernehmung zur Identifizierung von T&#228;tern und f&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanw&auml;ltin Nicole Hinz zeigt in ihrem Leitfaden &#8220;Haben Sie noch eine Frage, Frau Verteidigerin?&#8221; &#8211; Zur Kunst, richtig zu fragen &#8211; auf, warum Fragen in der Verhandlung ihr Ziel verfehlen. Erg&auml;nzt wird der &Uuml;berblick mit einem Fragenschema f&uuml;r die Befragung von Zeugen und informativen Tipps f&uuml;r die Vernehmung zur Identifizierung von T&auml;tern und f&uuml;r die Vernehmung kindlicher Zeugen.</p>
<p>Link: <a href="http://www.waechtler-kollegen.de/downloads/042004_05.pdf">Zur Kunst, richtig zu fragen</a> (gefunden bei <a href="http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2198-Richtig-fragen-vor-Gericht.html">Jurabilis</a>)</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.skriptorama.de%2Fzeugenbefragung-fur-strafverteidiger-uber-die-kunst-richtig-zu-fragen%2F&amp;title=Zeugenbefragung%20f%26uuml%3Br%20Strafverteidiger" id="wpa2a_16"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share"/></a></p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/lesenswert-wo-ist-das-geld-geblieben/" title="Lesenswert: Wo ist das Geld geblieben?">Lesenswert: Wo ist das Geld geblieben?</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/kostenlose-software-fur-studenten/" title="Kostenlose Software für Studenten &#8211; Die Grundausstattung">Kostenlose Software für Studenten &#8211; Die Grundausstattung</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/lernen-von-den-alten-paul-krugman/" title="Lernen von den Alten: Paul Krugman">Lernen von den Alten: Paul Krugman</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/methodik-der-rechtswissenschaft-und-der-fallbearbeitung-prof-froschle/" title="Methodik der Rechtswissenschaft und der Fallbearbeitung Prof Fröschle">Methodik der Rechtswissenschaft und der Fallbearbeitung Prof Fröschle</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/studienanfanger-jura-die-checkliste-fur-erstsemester/" title="Studienanfänger Jura &#8211; Die Checkliste für Erstsemester">Studienanfänger Jura &#8211; Die Checkliste für Erstsemester</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/alternative-zu-microsoft-office-das-kostenlose-officepaket-openoffice/" title="Alternative zu Microsoft Office: Das kostenlose Officepaket OpenOffice">Alternative zu Microsoft Office: Das kostenlose Officepaket OpenOffice</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/ein-buch-mit-google-text-tabellen-schreiben/" title="Ein Buch mit Google Text &#038; Tabellen schreiben">Ein Buch mit Google Text &#038; Tabellen schreiben</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/kostenlose-vorlagen-und-mustervertrage-teil-8-anwaltsvertrage/" title="Kostenlose Vorlagen und Musterverträge Teil 8: Anwaltsverträge">Kostenlose Vorlagen und Musterverträge Teil 8: Anwaltsverträge</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/die-besten-kostenlosen-pdf-tools-zum-download/" title="Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download">Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/kostenlose-vorlagen-und-mustervertrage-teil-7-schreiben-fur-verbraucher/" title="Kostenlose Vorlagen und Musterverträge Teil 7: Schreiben für Verbraucher">Kostenlose Vorlagen und Musterverträge Teil 7: Schreiben für Verbraucher</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<pubDate>Thu, 23 Oct 2008 07:21:54 +0000</pubDate>
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<p>Link: <a href="http://pdfundo.net/">PDF UNdo Online</a> (via <a href="http://lifehacker.com/5067375/convert-pdfs-to-word-online-with-three-clicks">Lifehacker</a>)</p>
<p>Die perfekte Erg&auml;nzung, um die so bearbeiteten Word-Dateien wieder zur&uuml;ck zu konvertieren, ist <a href="https://www.pdfonline.com/convert_pdf.asp">Doc2PDF Online</a>. </p>
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		<title>Klausuren richtig gestalten &#8211; Formatvorlagen f&#252;r Klausuren</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Oct 2008 06:04:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitshilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Klausuren]]></category>
		<category><![CDATA[Vorlagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Fachschaft Jura der Universit&#228;t zu K&#246;ln bietet auf ihren Seiten Klausurb&#246;gen zum Download an. Die Vorlagen f&#252;r Klausuren sind liniert und enthalten bereits den vorgegebenen Korrekturrand. Klausurbogen Grundstudiumsklausur (doc) Klausurbogen Grundstudiumsklausur (pdf) Klausurbogen Schwerpunktbereichsklausur (doc) Klausurbogen Schwerpunktbereichsklausur (pdf) siehe auch:Klausuren Verwaltungsrecht: Verwaltungsgerichtliche PraxisExamen ohne Rep &#8211; Der Klausurenkurs&#220;ber den juristischen StilKlausuren Verwaltungsrecht AufbauschemataKlausuren zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Fachschaft Jura der Universit&auml;t zu K&ouml;ln bietet auf ihren Seiten Klausurb&ouml;gen zum Download an.</p>
<p><span id="more-331"></span>Die Vorlagen f&uuml;r Klausuren sind liniert und enthalten bereits den vorgegebenen Korrekturrand.</p>
<p><a href="http://fachschaft.de/wordpress/wp-content/uploads/klausurbogen.doc">Klausurbogen Grundstudiumsklausur</a> (doc)<br />
<a href="http://fachschaft.de/wordpress/wp-content/uploads/klausurbogen.pdf">Klausurbogen Grundstudiumsklausur</a> (pdf)</p>
<p><a href="http://fachschaft.de/wordpress/wp-content/uploads/klausurbogen-schwerpunkt.doc">Klausurbogen Schwerpunktbereichsklausur</a> (doc)<br />
<a href="http://fachschaft.de/wordpress/wp-content/uploads/klausurbogen-schwerpunkt.pdf">Klausurbogen Schwerpunktbereichsklausur</a> (pdf)</p>
<p><a class="a2a_dd a2a_target addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save#url=http%3A%2F%2Fwww.skriptorama.de%2Fklausuren-richtig-schreiben-und-gestalten%2F&amp;title=Klausuren%20richtig%20gestalten%20%26%238211%3B%20Formatvorlagen%20f%26uuml%3Br%20Klausuren" id="wpa2a_20"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_120_16.png" width="120" height="16" alt="Share"/></a></p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-verwaltungsrecht-verwaltungsgerichtliche-praxis/" title="Klausuren Verwaltungsrecht: Verwaltungsgerichtliche Praxis">Klausuren Verwaltungsrecht: Verwaltungsgerichtliche Praxis</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/examen-ohne-rep-der-klausurenkurs/" title="Examen ohne Rep &#8211; Der Klausurenkurs">Examen ohne Rep &#8211; Der Klausurenkurs</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/uber-den-juristischen-stil/" title="Über den juristischen Stil">Über den juristischen Stil</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-verwaltungsrecht-aufbauschemata/" title="Klausuren Verwaltungsrecht Aufbauschemata">Klausuren Verwaltungsrecht Aufbauschemata</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-zum-schuldrecht-bt/" title="Klausuren zum Schuldrecht BT">Klausuren zum Schuldrecht BT</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-verwaltungsrecht-die-saarheimer-falle/" title="Klausuren Verwaltungsrecht: Die Saarheimer Fälle">Klausuren Verwaltungsrecht: Die Saarheimer Fälle</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klausuren-strafrecht-fall-des-monats/" title="Klausuren Strafrecht: Fall des Monats">Klausuren Strafrecht: Fall des Monats</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/assessorklausur-im-zivilrecht/" title="Assessorklausur im Zivilrecht">Assessorklausur im Zivilrecht</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/anwaltsklausur/" title="Anwaltsklausur im Zivilrecht RA Lippert, RAin Dr. Hagendorn">Anwaltsklausur im Zivilrecht RA Lippert, RAin Dr. Hagendorn</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/kostenlose-vorlagen-und-mustervertrage-teil-8-anwaltsvertrage/" title="Kostenlose Vorlagen und Musterverträge Teil 8: Anwaltsverträge">Kostenlose Vorlagen und Musterverträge Teil 8: Anwaltsverträge</a></li></ul>]]></content:encoded>
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