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	<title>Skriptorama.de &#187; E-Books</title>
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	<description>Die Seite für freie Jura-Skripten, Klausuren &#38; Lern-Tipps</description>
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		<title>Popular Science Magazine (1872 &#8211; Jetzt) in Google Buchsuche</title>
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		<pubDate>Sat, 13 Dec 2008 08:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[S&#228;mtliche Ausgaben des Popular Science Magazine seit 1872 finden sich jetzt online und kostenlos in der Google Buchsuche. Ein Riesenfundus zum St&#246;bern und Schm&#246;ckern. Zum Einstieg hier ein paar der popul&#228;rsten Ausgaben des Popular Science Magazine (wikipedia): (via Blogoscoped) siehe auch:Lesenswert: brand eins 12/2008Zeitschrift f&#252;r das juristische Studium 6/2008Lesenswert: Brand einsNeu erschienen: Zeitschrift f&#252;r das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://books.google.com/books?id=9CkDAAAAMBAJ&amp;hl=de&amp;source=gbs_all_issues_r&amp;cad=2_2&amp;atm_aiy=1950#all_issues_anchor">S&auml;mtliche Ausgaben des Popular Science Magazine seit 1872</a> finden sich jetzt online und kostenlos in der Google Buchsuche. Ein Riesenfundus zum St&ouml;bern und Schm&ouml;ckern.</p>
<p>Zum Einstieg hier ein paar der popul&auml;rsten Ausgaben des Popular Science Magazine (<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Popular_Science">wikipedia</a>):</p>
<p><a href="http://books.google.com/books?id=eyYDAAAAMBAJ&amp;hl=de&amp;source=gbs_all_issues_r&amp;cad=2_2" target="_blank"><img class="size-full wp-image-587 alignnone" title="Ship on Stilts Rides Above Waves, January 1936" src="http://www.skriptorama.de/wp-content/uploads/2008/12/011936.jpeg" alt="Ship on Stilts Rides Above Waves, January 1936" width="128" height="181" /></a></p>
<p><span id="more-578"></span></p>
<p><a href="http://books.google.com/books?id=kiEDAAAAMBAJ&amp;hl=de&amp;source=gbs_all_issues_r&amp;cad=2_2" target="_blank"><img class="size-full wp-image-586 alignnone" title="Fifty Miles Up, May 1946" src="http://www.skriptorama.de/wp-content/uploads/2008/12/051946.jpeg" alt="Fifty Miles Up, May 1946" width="128" height="189" /></a></p>
<p><a href="http://books.google.com/books?id=KioDAAAAMBAJ&amp;hl=de&amp;source=gbs_all_issues_r&amp;cad=2_2" target="_blank"><img class="size-full wp-image-588 alignnone" title="Cars Without Wheels, July 1959" src="http://www.skriptorama.de/wp-content/uploads/2008/12/071959.jpeg" alt="Cars Without Wheels, July 1959" width="128" height="192" /></a></p>
<p><a href="http://books.google.com/books?id=8CkDAAAAMBAJ&amp;hl=de&amp;source=gbs_all_issues_r&amp;cad=2_2" target="_blank"><img class="size-full wp-image-607 alignnone" title="Comparing the 1957 Chevrolet Ford Plymouth" src="http://www.skriptorama.de/wp-content/uploads/2008/12/1.png" alt="Comparing the 1957 Chevrolet Ford Plymouth" width="128" height="189" /></a></p>
<p>(via <a href="http://blogoscoped.com/archive/2008-12-09-n77.html">Blogoscoped</a>)</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/lesenswert-brand-eins-122008/" title="Lesenswert: brand eins 12/2008">Lesenswert: brand eins 12/2008</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/zeitschrift-fur-das-juristische-studium-62008/" title="Zeitschrift für das juristische Studium 6/2008">Zeitschrift für das juristische Studium 6/2008</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/lesenswert/" title="Lesenswert: Brand eins">Lesenswert: Brand eins</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/neu-erschienen-zeitschrift-fur-das-juristische-studium-zjs/" title="Neu erschienen: Zeitschrift für das juristische Studium (ZJS)">Neu erschienen: Zeitschrift für das juristische Studium (ZJS)</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/google-buchsuche-auf-webseiten/" title="Bücher auf der eigenen Webseite anzeigen">Bücher auf der eigenen Webseite anzeigen</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/juristische-zeitschriften-online/" title="Juristische Zeitschriften Online">Juristische Zeitschriften Online</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Anwaltswissen zum Berufsstart</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Dec 2008 06:42:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<guid isPermaLink="false">http://www.kennedeinerechte.de/skr2/?p=17</guid>
		<description><![CDATA[Umfangreicher Ratgeber &#8220;Anwaltswissen zum Berufsstart&#8221; der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Aus dem Inhalt: - Die Rechtsanwaltskammer - Kanzleigr&#252;ndung - Erstausstattung einer Anwaltskanzlei - B&#252;ror&#228;umlichkeiten - Risikovorsorge durch Versicherungen - Formen anwaltlicher Zusammenarbeit 99 Seiten, 2006, pdf Homepage &#124; Download siehe auch:UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStGUpdate: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009RVG Dr. PrutschE-Book [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Umfangreicher Ratgeber &#8220;Anwaltswissen zum Berufsstart&#8221; der Rechtsanwaltskammer Koblenz.</p>
<p>Aus dem Inhalt:<strong> </strong></p>
<p><span id="more-17"></span>- Die Rechtsanwaltskammer<br />
- Kanzleigr&uuml;ndung<br />
- Erstausstattung einer Anwaltskanzlei<br />
- B&uuml;ror&auml;umlichkeiten<br />
- Risikovorsorge durch Versicherungen<br />
- Formen anwaltlicher Zusammenarbeit</p>
<p>99 Seiten, 2006, pdf</p>
<p><a href="http://www.marktplatz-recht.de/">Homepage</a> | <a href="http://www.marktplatz-recht.de/fileadmin/marktplatzrecht/PDF/Anwaltswissen-Koblenz/anwaltwissen.pdf" class="broken_link">Download</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/skript-rechnung-in-der-anwaltskanzlei-rvg-ustg/" title="UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStG">UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStG</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/update-juve-handbuch-wirtschaftskanzleien-2008-2009/" title="Update: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009">Update: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/rvg-dr-prutsch/" title="RVG Dr. Prutsch">RVG Dr. Prutsch</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/burgernahe-verwaltungssprache/" title="E-Book &#8220;Bürgernahe Verwaltungssprache&#8221;">E-Book &#8220;Bürgernahe Verwaltungssprache&#8221;</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/fristenrechner-online/" title="Fristenrechner Online">Fristenrechner Online</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/grundriss-des-anwaltlichen-berufsrechts-leseprobe/" title="Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts (Leseprobe)">Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts (Leseprobe)</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/mandatsannahme-mandatsfuhrung-und-rechtsanwaltshaftung/" title="Mandatsannahme, Mandatsführung und Rechtsanwaltshaftung">Mandatsannahme, Mandatsführung und Rechtsanwaltshaftung</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/todsunden-im-mandantengesprach-johanna-busmann/" title="Todsünden im Mandantengespräch">Todsünden im Mandantengespräch</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/anwaltsvergutung-im-zivilrechtlichen-mandat-ra-peter-folsch/" title="Anwaltsvergütung im zivilrechtlichen Mandat">Anwaltsvergütung im zivilrechtlichen Mandat</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Update: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Dec 2008 09:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien: Rechtsanw&#228;lte f&#252;r Unternehmen, Ausgabe 2008/2009, ist hier als kostenlose Online-Datenbank abrufbar. Aus dem Inhalt: Nationaler &#220;berblick: Kanzleien, die bundesweit eine besondere Bedeutung und Reputation genie&#223;en. Regionen:Kanzleien, die in ihrer Region eine besondere Bedeutung und Reputation genie&#223;en. Rechtsgebiete: Kanzleien, die sich in einem bestimmten Rechtsgebiet einen besonderen Ruf erworben haben. Link: JUVE [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien: Rechtsanw&auml;lte f&uuml;r Unternehmen, Ausgabe 2008/2009, ist <a href="http://www.juve.de/cgi-bin/juve/hbportal08.cgi?year=2008&amp;lang=1" class="broken_link">hier</a> als kostenlose Online-Datenbank abrufbar. </p>
<p>Aus dem Inhalt: </p>
<blockquote><p><strong>Nationaler &Uuml;berblick</strong>: Kanzleien, die bundesweit eine besondere Bedeutung und Reputation genie&szlig;en.<br />
<strong>Regionen</strong>:Kanzleien, die in ihrer Region eine besondere Bedeutung und Reputation genie&szlig;en.<br />
<strong>Rechtsgebiete</strong>: Kanzleien, die sich in einem bestimmten Rechtsgebiet einen besonderen Ruf erworben haben.</p></blockquote>
<p>Link: <a href="http://www.juve.de/cgi-bin/juve/hbportal08.cgi?year=2008&amp;lang=1" class="broken_link">JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009</a> (via <a href="http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2266-Juve-Handbuch-20082009-auch-online-abrufbar.html">Jurabilis</a>)</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/skript-rechnung-in-der-anwaltskanzlei-rvg-ustg/" title="UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStG">UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStG</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/wirtschaftsstrafrecht/" title="Wirtschaftsstrafrecht Prof. Hefendahl">Wirtschaftsstrafrecht Prof. Hefendahl</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/anwaltswissen-zum-berufsstart/" title="Anwaltswissen zum Berufsstart">Anwaltswissen zum Berufsstart</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/rvg-dr-prutsch/" title="RVG Dr. Prutsch">RVG Dr. Prutsch</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/burgernahe-verwaltungssprache/" title="E-Book &#8220;Bürgernahe Verwaltungssprache&#8221;">E-Book &#8220;Bürgernahe Verwaltungssprache&#8221;</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/europaisches-verfassungs-und-wirtschaftsrecht-prof-emmerich-fritsche/" title="Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht Prof. Emmerich-Fritsche">Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht Prof. Emmerich-Fritsche</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/fristenrechner-online/" title="Fristenrechner Online">Fristenrechner Online</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/wirtschaftsrecht/" title="Wirtschaftsrecht Hallesche Studien">Wirtschaftsrecht Hallesche Studien</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/unternehmensrecht-arbeitspapiere/" title="Unternehmensrecht Arbeitspapiere">Unternehmensrecht Arbeitspapiere</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/kapitalmarktrecht-dr-krolop/" title="Kapitalmarktrecht Dr. Krolop">Kapitalmarktrecht Dr. Krolop</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>RVG Dr. Prutsch</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Nov 2008 06:46:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Skript zum Rechtsanwalts-Verg&#252;tungsgesetz (RVG): Grundlagen, F&#228;lle, L&#246;sungen, Muster von Dr. Ulrich Prutsch. Ein Angebot der Rechtsanwaltskammer K&#246;ln. 4. Auflage. 96 Seiten, 2008, pdf Homepage &#124; Download siehe auch:Anwaltsverg&#252;tung im zivilrechtlichen MandatUPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStGSkript zum RVG, 5. Auflage 2009Anwaltswissen zum BerufsstartUpdate: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009E-Book &#8220;B&#252;rgernahe Verwaltungssprache&#8221;Fristenrechner OnlineGrundriss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Skript zum Rechtsanwalts-Verg&uuml;tungsgesetz (RVG): Grundlagen, F&auml;lle, L&ouml;sungen, Muster von Dr. Ulrich Prutsch. Ein Angebot der Rechtsanwaltskammer K&ouml;ln. 4. Auflage.</p>
<p><span id="more-11"></span>96 Seiten, 2008, pdf</p>
<p><a href="http://rak-koeln.de/">Homepage</a> | <a href="http://rak-koeln.de/datapool/page/422/RVG_Endfassung%2016%2010.pdf" class="broken_link">Download</a></p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/anwaltsvergutung-im-zivilrechtlichen-mandat-ra-peter-folsch/" title="Anwaltsvergütung im zivilrechtlichen Mandat">Anwaltsvergütung im zivilrechtlichen Mandat</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/skript-rechnung-in-der-anwaltskanzlei-rvg-ustg/" title="UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStG">UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach RVG und UStG</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/skript-zum-rvg-5-auflage-2009/" title="Skript zum RVG, 5. Auflage 2009">Skript zum RVG, 5. Auflage 2009</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/anwaltswissen-zum-berufsstart/" title="Anwaltswissen zum Berufsstart">Anwaltswissen zum Berufsstart</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/update-juve-handbuch-wirtschaftskanzleien-2008-2009/" title="Update: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009">Update: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2008/2009</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/burgernahe-verwaltungssprache/" title="E-Book &#8220;Bürgernahe Verwaltungssprache&#8221;">E-Book &#8220;Bürgernahe Verwaltungssprache&#8221;</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/fristenrechner-online/" title="Fristenrechner Online">Fristenrechner Online</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/grundriss-des-anwaltlichen-berufsrechts-leseprobe/" title="Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts (Leseprobe)">Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts (Leseprobe)</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/mandatsannahme-mandatsfuhrung-und-rechtsanwaltshaftung/" title="Mandatsannahme, Mandatsführung und Rechtsanwaltshaftung">Mandatsannahme, Mandatsführung und Rechtsanwaltshaftung</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/todsunden-im-mandantengesprach-johanna-busmann/" title="Todsünden im Mandantengespräch">Todsünden im Mandantengespräch</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Klar und verst&#228;ndlich Schreiben &#8211; Wie macht man das?</title>
		<link>http://www.skriptorama.de/klar-und-verstandlich-schreiben-wie-macht-man-das/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 06:30:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In vielen Anleitungen f&#252;r das Anfertigen juristischer Arbeiten findet man Ratschl&#228;ge wie den folgenden: &#8220;Schreiben Sie einen knappen, klaren und verst&#228;ndlichen Stil.&#8221; Aber wie macht man das? Die &#8220;Stilfibel f&#252;r Juristen&#8221; von Friedrich E. Schnapp versucht, diese Frage zu beantworten. Via Google Buchsuche kann man schon einmal in das Buch reinlesen: siehe auch:Die meistgeklauten juristischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In vielen Anleitungen f&uuml;r das Anfertigen juristischer Arbeiten findet man Ratschl&auml;ge wie den folgenden: &#8220;Schreiben Sie einen knappen, klaren und verst&auml;ndlichen Stil.&#8221; Aber wie macht man das? Die &#8220;<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3825872718?ie=UTF8&amp;tag=loveyourlaw&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3825872718">Stilfibel f&uuml;r Juristen</a><img style="border:none !important; margin:0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=loveyourlaw&amp;l=as2&amp;o=3&amp;a=3825872718" border="0" alt="" width="1" height="1" />&#8221; von Friedrich E. Schnapp versucht, diese Frage zu beantworten.</p>
<p>Via Google Buchsuche kann man schon einmal in das Buch reinlesen: </p>
<p><span id="more-439"></span></p>
<p><script src="http://books.google.com/books/previewlib.js" type="text/javascript"></script> <script type="text/javascript"><!--
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<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/die-meistgeklauten-juristischen-bucher/" title="Die meistgeklauten juristischen Bücher">Die meistgeklauten juristischen Bücher</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/lernen-von-den-alten-epiktet/" title="Lernen von den Alten: Epiktet">Lernen von den Alten: Epiktet</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/free-e-books-die-besten-seiten/" title="Gratis E-Books &#8211; Die besten Seiten">Gratis E-Books &#8211; Die besten Seiten</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>E-Book &#8220;B&#252;rgernahe Verwaltungssprache&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Nov 2008 06:36:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Arbeitshandbuch &#8220;B&#252;rgernahe Verwaltungssprache&#8221;, herausgegeben vom Bundesverwaltungsamt, enth&#228;lt viele Tipps und Praxisbeispiele f&#252;r eine verst&#228;ndliche Wortwahl, Satzbau und Argumentation in juristischen Schreiben. Ein informativer und n&#252;tzlicher Ratgeber nach dem Motto: So fachbezogen wie n&#246;tig &#8211; so b&#252;rgernah wie m&#246;glich. 61 Seiten, 2002, pdf Homepage &#124; Download siehe auch:UPDATE! Skript: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitshandbuch &#8220;B&uuml;rgernahe Verwaltungssprache&#8221;, herausgegeben vom Bundesverwaltungsamt, enth&auml;lt viele Tipps und Praxisbeispiele f&uuml;r eine verst&auml;ndliche Wortwahl, Satzbau und Argumentation in juristischen Schreiben. </p>
<p>Ein informativer und n&uuml;tzlicher Ratgeber nach dem Motto: So fachbezogen wie n&ouml;tig &#8211; so b&uuml;rgernah wie m&ouml;glich. </p>
<p><span id="more-16"></span>61 Seiten, 2002, pdf</p>
<p><a href="http://www.bva.bund.de">Homepage</a> | <a href="http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_538526/SharedDocs/Publikationen/Verwaltungsmodernisierung/Buergernahe__Verwaltungssprache__BBB,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Buergernahe_Verwaltungssprache_BBB.pdf">Download</a></p>
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		<title>&#220;ber den juristischen Stil</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2008 06:41:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
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		<description><![CDATA[von Prof. Dr. Tonio Walter, Regensburg (1) Fragen des sprachlichen Stils sollten den Juristen vom ersten Tag seines Studiums an besch&#228;ftigen, denn der Jurist braucht die Sprache »wie der Zahnarzt den Bohrer« (so treffend der fr&#252;here Pr&#228;sident des Bundesgerichtshofes Odersky im ZRP-Rechtsgespr&#228;ch mit Rudolf Gerhardt, ZRP 1996, 455). Der folgende Beitrag soll an diese Fragen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>von <a href="http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/walter/">Prof. Dr. Tonio Walter</a>, Regensburg (1)</p>
<p><em>Fragen des sprachlichen Stils sollten den Juristen vom ersten Tag seines Studiums an besch&auml;ftigen, denn der Jurist braucht die Sprache »wie der Zahnarzt den Bohrer« (so treffend der fr&uuml;here Pr&auml;sident des Bundesgerichtshofes Odersky im ZRP-Rechtsgespr&auml;ch mit Rudolf Gerhardt, ZRP 1996, 455). Der folgende Beitrag soll an diese Fragen heranf&uuml;hren und die wichtigsten auch beantworten. Etwas ausf&uuml;hrlicher unternimmt dies der Verfasser in seiner »<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3406498795?ie=UTF8&#038;tag=loveyourlaw&#038;linkCode=as2&#038;camp=1638&#038;creative=6742&#038;creativeASIN=3406498795">Kleine Stilkunde f&uuml;r Juristen</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=loveyourlaw&#038;l=as2&#038;o=3&#038;a=3406498795" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" />« (2002).</em></p>
<p><span id="more-399"></span>Dieser Artikel aus der <a href="http://www.zeitschrift-jura.de/" target="_blank">JURA</a> Heft 5/2006 erscheint mit freundlicher Genehmigung des Autors und der De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH.</p>
<h3>I. Einleitung</h3>
<p>Verstanden als Stil juristischer Texte hat der Stil des Juristen drei Grunds&auml;tze:</p>
<p>- Inhalt vor Sch&ouml;nheit,<br />
- Klarheit vor Sch&ouml;nheit und<br />
- Sch&ouml;nheit vor Schund.</p>
<p>Bevor wir uns mit diesen Grunds&auml;tzen befassen, sei klargestellt, worum es nicht geht. Es geht nicht darum, was richtiges Deutsch ist und was falsches. Vielmehr ist die F&auml;higkeit, zwischen beiden zu unterscheiden, dem Folgenden vorausgesetzt. Wohl gibt es zahlreiche Zweifelsf&auml;lle auch f&uuml;r Kenner unserer Sprache. Es ist im Rahmen dieses Beitrages aber schlicht kein Raum, sie auch nur halbwegs ersch&ouml;pfend zu behandeln.</p>
<p>Nur zwei Fehler will ich erw&auml;hnen, weil sie besonders h&auml;ufig sind und man sie leicht vermeiden kann.</p>
<p>Erstens das »derer«: Noch die besten Autoren verwenden es verkehrt, und zwar auch dort, wo »deren« stehen m&uuml;sste. »Derer« darf nur und ausschlie&szlig;lich an Stelle eines »derjenigen « Verwendung finden: Die Klagen derer, die keinen Anspruch hatten, wies der Richter ab. Sonst hei&szlig;t es »deren«: Es gibt zwei Hinweise, auf Grund deren die Polizei ermittelt.</p>
<p>Das zweite ist der Gebrauch des Bindestrichs. Das Deutsche gew&auml;hrt wie nur wenige Sprachen die Freiheit, aus seinen W&ouml;rtern neue Begriffe zu bilden. Oft ist der neue Begriff nur ein Wort, etwa die Einmonatsfrist. Schon in diesen F&auml;llen darf man die Worte aber auch selbst&auml;ndig lassen, und gerade Juristen m&uuml;ssen dies zuweilen tun, weil man &#8211; zum Beispiel &#8211; weder von einem Nebisinidemprinzip schreiben sollte noch von einer Gro&szlig;festschrift (wenn sie Herrn oder Frau Gro&szlig; ehren soll). Es sind dann Bindestriche zu setzen, und dieser Plural ist ernst gemeint: Wenn der neue Begriff aus drei oder mehr Worten besteht, dann geh&ouml;rt zwischen alle Worte ein Bindestrich.</p>
<p>Denn es hat zwar einen Karl Schmidt-Rottluff gegeben, aber keinen Eberhard Schmidt-Festschrift, sondern nur eine Festschrift f&uuml;r Eberhard Schmidt oder eben eine Eberhard-Schmidt-Festschrift. Und eine prima facie-Betrachtung mag eine prima Sache sein, ist aber falsches Deutsch. &Uuml;brigens ist der neue Begriff auch gro&szlig; zu schreiben: Prima-facie-Betrachtung.</p>
<p>Jetzt zum juristischen Stil und seinem ersten Grundsatz:</p>
<h3>II. Inhalt vor Sch&ouml;nheit</h3>
<p><strong>1. Suche das treffende Wort</strong></p>
<p>Banaler wird es aber nicht mehr? werden Sie vielleicht mit leichter Sorge fragen, und ich muss Ihnen leider antworten: Doch, gleich unter der n&auml;chsten &Uuml;berschrift (»Fasse dich so kurz wie m&ouml;glich«). Aber so banal diese Regeln sind, so gro&szlig; ist auch die Zahl der Verst&ouml;&szlig;e. Und den meisten Lesern d&uuml;rften diese Verst&ouml;&szlig;e nicht einmal bewusst sein; sie haben nur beim Lesen unterschwellig das Gef&uuml;hl, kaum auf Bedenkenswertes zu sto&szlig;en. Anders gesagt fehlt ihnen das Gef&uuml;hl: So ist es. Und dieses Gef&uuml;hl will man ihnen doch geben!</p>
<p>Hierzu ein harmloses Beispiel, das aber gerade in seiner Harmlosigkeit zeigt, wie genau es der Schreibende nehmen sollte. Man denke sich einen Mieter, der eine weitere Person in seinen Haushalt aufnehmen und daher den Mietvertrag &auml;ndern will. Der Vermieter lehnt das ab. Nun mag es hei&szlig;en: »Auf Grund der abgelehnten Vertrags&auml;nderung k&uuml;ndigt der Mieter.« Der Mieter k&uuml;ndigt aber nicht auf Grund einer Vertrags&auml;nderung, welche die besondere Eigenschaft hat, abgelehnt worden zu sein (das ist die Aussage unseres Satzes).</p>
<p>Sondern er k&uuml;ndigt, weil es der Vermieter ablehnt, den Vertrag zu &auml;ndern. Wer es aber vers&auml;umt, bei jedem Wort genau zu sein, sagt leicht Dinge, die er nicht sagen will. Der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte j&uuml;ngst zu entscheiden, ob die Gewalt im Rahmen eines Raubes (§249 StGB) auch in einem Unterlassen bestehen k&ouml;nne. Er hat diese Frage im Ergebnis mit Ja beantwortet. Zur Begr&uuml;ndung hei&szlig;t es unter anderem, der Unrechtsgehalt solchen Unterlassens entspreche dem aktiver Gewalt, »gerade wenn« das Unterlassen zeitlich und r&auml;umlich dicht auf ein t&auml;tiges Aus&uuml;ben von Gewalt folge (BGHSt. 48,365 [371]). »Gerade wenn« bedeutet: In allen F&auml;llen und hier ganz besonders.</p>
<p>Sagen wollte der Senat aber wohl: Zumindest hier und in anderen F&auml;llen wohl auch, vielleicht aber auch nicht. Dann muss es »jedenfalls wenn« hei&szlig;en.</p>
<p>Das Ringen der Juristen um treffende Worte treibt allerdings zuweilen auch seine Bl&uuml;ten. So hat es in der NJW vorletzten Jahres eine Leserbriefkontroverse darum gegeben, ob die amtlichen Vordrucke f&uuml;r das Mahnverfahren in Ordnung seien, wenn sie davon spr&auml;chen, dass der Gl&auml;ubiger Zinsen verlange in H&ouml;he von 5 Prozent (%) &uuml;ber dem Basiszinssatz statt in H&ouml;he von 5 Prozentpunkten dar&uuml;ber; denn, so die einen, nur 5 Prozentpunkte &uuml;ber (zum Beispiel) 1,22 Prozent erg&auml;ben 6,22 Prozent, w&auml;hrend 5 schlichte Prozent &uuml;ber 1,22 Prozent nur 1,281 Prozent seien, eben 1,22 plus 5 Prozent von dieser Zahl (2). Das ist im Ansatz lobenswert, n&auml;mlich genau gedacht, schie&szlig;t aber &uuml;ber das Ziel hinaus; denn wo sich eine Prozentzahl auf eine andere Prozentzahl bezieht im Sinne eines mehr oder eines weniger, da liegt es ziemlich fern, von den Prozenten noch einmal Prozente zu nehmen. Wenn ein Gesch&auml;ft 10 Prozent Rabatt gew&auml;hrt und ein Konkurrent verspricht »5 Prozent mehr«, dann wei&szlig; der Kunde, dass er dort 15 Prozent Rabatt bekommt und nicht 10,5 Prozent.</p>
<p>Zum Schluss noch ein Beleg daf&uuml;r, dass es nur ein bescheidener Schritt ist von der Ungenauigkeit zur Stilbl&uuml;te, entnommen einem Text zu den vier Tatbestandsvarianten des § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit gef&auml;hrlichen Abf&auml;llen): »Erstere Abf&auml;lle (Alternativen 1-3) dienen unmittelbar dem Schutz des Menschen, letztere dem Schutz der Umwelt.« Es sind nat&uuml;rlich die Verbote aus dieser Norm, die Mensch und Umwelt sch&uuml;tzen sollen.</p>
<p><strong>2. Fasse dich so kurz wie m&ouml;glich &#8230;</strong></p>
<p>Der Europ&auml;ische Gerichtshof (EuGH) hatte vor kurzem dar&uuml;ber zu entscheiden, was unter den »Entlassungen« zu verstehen sei, um die es in einer EG-Richtlinie zu Massenentlassungen geht (3): jeweils schon die K&uuml;ndigungserkl&auml;rung des Arbeitgebers oder erst, wie im deutschen Recht, das Ende des Arbeitsverh&auml;ltnisses? Nach einer Reihe von Erw&auml;gungen hei&szlig;t es in der Entscheidung unter der Nummer 39 und bevor sich der Text einer zweiten Auslegungsfrage zuwendet:</p>
<blockquote><p>Daher ist auf die erste Frage zu antworten, dass die Art. 2 bis 4 der Richtlinie dahin auszulegen sind, dass die K&uuml;ndigungserkl&auml;rung des Arbeitgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt.</p></blockquote>
<p>Der Kern dieser Aussage lautet: Entlassung = K&uuml;ndigungserkl&auml;rung. Und es bedarf um diesen Kern herum kaum einer Erg&auml;nzung; nicht einmal des Hinweises darauf, dass es um eine Auslegung gehe, denn das versteht sich von selbst. Man k&ouml;nnte also schlicht schreiben: Daher ist die Entlassung in den Artikeln 2 bis 4 der Richtlinie die K&uuml;ndigungserkl&auml;rung des  Arbeitgebers.</p>
<p><strong>3. &#8230; aber nicht k&uuml;rzer!</strong></p>
<p>Wenn Sie einen Text schreiben, sind Sie mit seinem Gegenstand &#8211; hoffentlich &#8211; vertraut. So vertraut, dass Ihnen manches selbstverst&auml;ndlich erscheint, das gar nicht selbstverst&auml;ndlich ist. Es besteht dann die Gefahr, dass Sie mehr k&uuml;rzen, als gut ist. Um ihr zu entgehen, sollten Sie Ihr Ergebnis nach dem letzten Punkt auf keinen Fall aus der Hand geben, sondern eine Weile, mindestens einen Tag liegen lassen und dann noch einmal n&uuml;chtern und in aller Ruhe lesen. Es mag sich dabei manches Nicht-aha-Erlebnis einstellen, und dann sollten Sie einige kl&auml;rende  Worte oder gar S&auml;tze erg&auml;nzen. So schrieb Heinrich Henkel in seinem Lehrbuch zur Rechtsphilosophie &uuml;ber die einzelnen Disziplinen der Dogmatik:</p>
<blockquote><p>Entsprechend der sachlichen Gliederung des geregelten Rechtsstoffes teilen sich die dogmatischen Einzeldisziplinen in die Bearbeitung der zusammengeh&ouml;rigen Normenkomplexe, die auf diese Weise voneinander abgegrenzt sind.</p></blockquote>
<p>Das ist zwar kurz, aber unverst&auml;ndlich. Vor allem deshalb, weil dieser eine Satz eigentlich zweierlei sagen will, erstens: Die Einzeldisziplinen der Dogmatik entsprechen der Gliederung des Rechts; allerdings nicht der formalen Gliederung in einzelne Gesetze, sondern der sachlichen Gliederung in Rechtsgebiete, etwa in das Zivilrecht, das Zivilprozessrecht und so weiter. Zweitens: Gesetze und Rechtsgebiete decken sich nicht, weil das einzelne Gesetz ein Thema selten ersch&ouml;pft. So regelt die StPO nicht das gesamte Strafprozessrecht, sondern wird durch einen Teil der Verfassung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und anderer Gesetze erg&auml;nzt. Umgekehrt haben viele Gesetze thematische Einsprengsel aus anderen Rechtsgebieten; zum Beispiel enth&auml;lt das Strafgesetzbuch mit den Vorschriften zum Strafantrag und zur Bew&auml;hrung auch prozessuale Normen.</p>
<p>Der Leser verkraftet pro Satz nur einen Gedanken. Mehr sollte man ihm auch dann nicht zumuten, wenn der Text dadurch insgesamt k&uuml;rzer w&uuml;rde. Und &uuml;berhaupt gilt ohne Ausnahme: Nie darf die K&uuml;rze eines Textes auf Kosten seiner Verst&auml;ndlichkeit  gehen. Sonst ist der Text nur scheinbar kurz, da er dem Leser mehr Zeit abverlangt als die r&auml;umlich l&auml;ngere Fassung.</p>
<h3>III. Klarheit vor Sch&ouml;nheit</h3>
<p>Dass ein Text brauchbaren und knapp gefassten Inhalt hat, ist noch keine Gew&auml;hr daf&uuml;r, dass dieser Inhalt auch &#8211; im doppelten Sinne &#8211; gut ankommt. Er muss lesbar verpackt sein, und das verlangt zun&auml;chst</p>
<p><strong>1. &uuml;bersichtliche S&auml;tze!</strong></p>
<p>Viele meinen, &uuml;bersichtliche S&auml;tze seien notwendig kurz, zumindest nicht lang. Das ist falsch. Auch lange S&auml;tze k&ouml;nnen &uuml;bersichtlich sein, sofern sie nur jener Regel folgen, auf die es in Wirklichkeit ankommt: Halte jene Teile des Satzes, die zusammen geh&ouml;ren, so eng beieinander, dass der Zwischenraum h&ouml;chstens 12 Silben betr&auml;gt. Warum 12 Silben? Weil 12 Silben beim Lesen rund 3 Sekunden entsprechen und das menschliche Kurzzeitged&auml;chtnis nach dieser Zeit den Arbeitsspeicher l&ouml;scht, besser gesagt mit neuen Informationen f&uuml;llt.</p>
<p>Das mag jeder an sich selbst erproben, indem er ein sogenanntes Kippbild betrachtet. Ein bekannteres Bild dieser Art zeigt am linken Rand den Kopf eines Mannes im Scherenschnittprofil mit dem Blick nach rechts, gegen&uuml;ber dasselbe Profil mit umgekehrter Blickrichtung, und der helle Raum dazwischen hat die Gestalt einer kunstvoll geschwungenen, kelchartigen Schale. Der Betrachter sieht zun&auml;chst entweder zwei dunkle Profile auf hellem Grund oder eine helle Schale auf dunklem Grund, und irgendwann, genauer: nach rund drei Sekunden, kippt das Bild und sieht er das andere Motiv. Drei Sekunden sind allerdings ein Durchschnittswert.</p>
<p>Denk- und auffassungsschnelle Menschen k&ouml;nnen einen Sinnbogen problemlos auch &uuml;ber 20 und mehr Silben schlagen. Doch hat ein Text nicht nur solche Leser, sind auch solche Leser zuweilen au&szlig;er Form und ist vor allem jeder Leser dankbar, wenn er einen Satz ganz ohne inneren Spagat lesen darf.</p>
<p>Verwehrt haben ihm dies die Verfasser des Artikels 4 einer EG-Richtlinie &uuml;ber missbr&auml;uchliche Klauseln in Verbrauchervertr&auml;gen, dessen Absatz 1 lautet:</p>
<blockquote><p>Die Missbr&auml;uchlichkeit einer Vertragsklausel wird unbeschadet des Artikels 7 unter Ber&uuml;cksichtigung der Art der G&uuml;ter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrages sind, aller den Vertragsabschluss begleitenden Umst&auml;nde sowie aller anderen Klauseln desselben Vertrages oder eines anderen Vertrages, von dem die Klausel abh&auml;ngt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt. (4)</p></blockquote>
<p>Zieht man das »wird« und das »beurteilt« zusammen und sorgt auch sonst daf&uuml;r, dass Zusammengeh&ouml;riges miteinander die (h&ouml;chstens) 12-Silben-F&uuml;hlung h&auml;lt, so werden drei &uuml;berschaubare, unverschachtelte S&auml;tze daraus:</p>
<blockquote><p>Ob eine Vertragsklausel missbr&auml;uchlich ist, wird f&uuml;r den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt. Dabei ist zu ber&uuml;cksichtigen, welcher Art der Vertragsgegenstand ist, welche Umst&auml;nde den Vertragsabschluss begleiten und wie der &uuml;brige Vertrag oder ein anderer Vertrag lautet, von dem die fragliche Klausel abh&auml;ngt. Artikel 7 bleibt unber&uuml;hrt.</p></blockquote>
<p><strong>2. Meide Verneintes!</strong></p>
<p>Am leichtesten versteht der Mensch die Aussage, dass etwas tats&auml;chlich ist oder getan wird, also eine positive Aussage; egal ob &uuml;ber die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft. Dass etwas nicht sei oder von keinem getan werde, versteht man zwar oft &auml;hnlich leicht, doch eben nur &auml;hnlich und nie genauso leicht. Grund ist die logische Operation, die ein »nicht« oder »kein« verlangt. Der Verstand ist dabei zwei Befehlen ausgesetzt, etwa bei dem Satz »Das hat er nicht gesagt« dem Befehl: Denke den Vorgang des Sagens! Sowie: Und jetzt verkehre das Gedachte ins Gegenteil! Das kostet ein Qu&auml;ntchen Denkenergie, und wo m&ouml;glich sollte man dem Leser selbst diesen Aufwand ersparen.</p>
<p>Oft ist es ohne weiteres m&ouml;glich, die Negation zu vermeiden &#8211; wie in diesem Satz, der »vermeiden« sagt statt »nicht gebrauchen« und »statt« statt »und nicht«. So gibt es viele positive Begriffe mit verneinendem Sinn, etwa Unterlassen, Verschweigen, &Uuml;bergehen, Verweigern, Verstummen, Stillhalten und so fort. Ist schon die einfache Verneinung bedenklich, so ist die doppelte Verneinung ein kaum zu milderndes  sprachliches Ungl&uuml;ck.</p>
<p>F&uuml;r den Leser gilt das praktisch ausnahmslos (wobei »ausnahmslos « einer der F&auml;lle ist, die das einschr&auml;nkende »praktisch« verlangen, denn ohne Ausnahme ist selbst eine doppelte Verneinung mit dem positiven Sinn von »immer«). Besonders schaurig wird es, wenn die doppelte Verneinung mit einem dritten oder gar vierten Nein aneinander ger&auml;t wie in folgendem Leitsatz von BGHSt. 27, 196:</p>
<blockquote><p>Beruht die Unzust&auml;ndigkeit des Bundeskartellamtes zur Verfolgung einer unzul&auml;ssigen Preisempfehlung (§ 38 Abs. 1 Nr. 12 GWB) allein darauf, dass die Wirkung dieser Ordnungswidrigkeit nicht &uuml;ber das Gebiet eines Landes hinausreicht (§44 Abs. 1 Nr. 1 d und 3 GWB), so ist der von ihm erlassene Bu&szlig;geldbescheid nicht deshalb unwirksam, weil er nicht von der zust&auml;ndigen Landeskartellbeh&ouml;rde erlassen worden ist.</p></blockquote>
<p>Unwirksam ist jedenfalls solcher Stil! Er l&auml;sst sich mit wenigen Handgriffen verbessern, das hei&szlig;t positivieren:</p>
<blockquote><p>Fehlt dem Bundeskartellamt nur deshalb die Zust&auml;ndigkeit, eine verbotene Preisempfehlung zu verfolgen (§ 38 Abs. 1 Nr. 12 GWB), weil sich die Wirkung dieser Ordnungswidrigkeit auf das Gebiet eines Landes beschr&auml;nkt (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 d und 3 GWB), so ist sein Bu&szlig;geldbescheid wirksam, obwohl ihn eine andere als die zust&auml;ndige Landeskartellbeh&ouml;rde erlassen hat.</p></blockquote>
<p>Und der Schluss l&auml;sst sich noch vereinfachen: »&#8230; so ist sein Bu&szlig;geldbescheid gleichwohl wirksam«. Denn es ist selbstverst&auml;ndlich, dass der Bescheid aus anderen Gr&uuml;nden sehr wohl unwirksam sein mag.</p>
<p>Neben den Schwierigkeiten f&uuml;r den Leser stehen als Folgen doppelter Verneinung die Gefahren f&uuml;r ihren Verfasser. Denn in etwa einem von zehn F&auml;llen verneint er das zweite Mal aus Versehen und sagt dann das Gegenteil dessen, was er sagen will. Solche Fehler finde ich etwa einmal pro Monat, auch bei ge&uuml;bten Autoren. Ein Beispiel aus einem aktuellen Aufsatz:</p>
<blockquote><p>Der EGMR hat bereits bestehende Pr&auml;judizien zu einem allgemeineren Verbot erweitert, die Rechtsbindung der Vertragsstaaten nicht durch den Einsatz von Privatpersonen bei der Strafverfolgung zu umgehen.</p></blockquote>
<p>Abgesehen von der zweifelhaften Steigerungsform des »allgemeineren « Verbots &#8211; »allgemein« h&auml;tte vollauf gereicht -, ist nat&uuml;rlich von einem Verbot die Rede, eine Rechtsbindung zu umgehen (statt davon, dies nicht zu tun).</p>
<p><strong>3. Fremdw&ouml;rter nur, wenn man sie wirklich braucht!</strong></p>
<p>Man muss kein Nationalist sein, um vor dem Fremdwort zu warnen. Es gen&uuml;gt der Wunsch, einen Text so verst&auml;ndlich zu machen, wie es eben geht. Denn zwar mag dem Leser bekannt sein, was ein bestimmtes Fremdwort hei&szlig;t.</p>
<p>Doch bin ich erstens schon &uuml;ber eine ganze Reihe von Fremdw&ouml;rtern gestolpert (hier passt dieses Wort), bei denen es in meinem Fall anders war; ich bitte um Nachsicht, wenn ich keine Beispiele nenne. Und zweitens ist ein solches Kennen ein intellektuelles Wissen der Art, in der man zum Beispiel auch wei&szlig;, dass ein »C« an einem italienischen Wasserhahn f&uuml;r »caldo« = warm steht und ein »F« f&uuml;r »freddo« = kalt. Aber viel schneller, n&auml;mlich ohne &Uuml;berlegung, verst&auml;nde man einen roten und einen blauen Punkt an dem Hahn, denn mit rot verbindet jeder Mensch W&auml;rme und mit blau K&auml;lte; man kann den Sinn dieser Farben nicht nur erfassen, sondern auch ersp&uuml;ren. Und schon Erfassen und Ersp&uuml;ren (von der Spur) zeigen anschaulich, warum den Menschen deutscher Sprache das Deutsche im wahrsten Sinne mehr bedeutet als ein Fremdwort. Das Fremdwort transportiert eine Information, die der Adressat noch dekodieren muss; das Deutsche bef&ouml;rdert eine Botschaft, die ihr Empf&auml;nger sofort versteht. Es kommt hinzu, dass manch einen das eigene Fremdwort &uuml;berfordert.</p>
<p>Mir ist es so gegangen, als ich einmal vom Irrtum als einem »psychologischen Tatbestand« schrieb, aber doch einen psychischen Tatbestand meinte: Einen Befund in der Psyche statt in der Wissenschaft von ihr (5). Dergleichen kommt &ouml;fter vor, als viele denken! Ein anderes Beispiel, auf das Hardtung in seinem Skript zur Methodik aufmerksam macht (6):</p>
<blockquote><p>Der folgende Beitrag steht paradigmatisch f&uuml;r eine zu weit gehende Einflussnahme der Kriminalpolitik auf die Strafrechtsdogmatik.</p></blockquote>
<p>Das hei&szlig;t: Der folgende Beitrag ist ein gutes Beispiel f&uuml;r eine zu weit gehende Einflussnahme der Kriminalpolitik auf die Strafrechtsdogmatik. Wie bedauerlich!</p>
<p><strong>4. Verhindere Ketten aus Pr&auml;positionen und Artikeln!</strong></p>
<p>Eine Pr&auml;position ist eine Art Wegweiser: Sie sagt dem Leser, wie er sich zu dem Gegenstand zu stellen habe, den das folgende Hauptwort bezeichnet. Etwa st&ouml;&szlig;t er in einem Gesetz auf eine Vorschrift, bei der ihn kaltes Grauen packt. Nat&uuml;rlich verwirrt es ihn, wenn er kurz oder gar unmittelbar hintereinander Wegweiser lesen muss, die ihn in unterschiedliche Richtungen schicken. Juristische Texte tun dies mit von gro&szlig;er Gleichg&uuml;ltigkeit ihren Lesern gegen&uuml;ber zeugender Beharrlichkeit, die durch das in der Vielzahl der F&auml;lle zu beobachtende Einstreuen von Artikeln nicht gebessert wird.</p>
<p>Oder wer versteht dies im ersten Anlauf: »Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird [...] bestraft« (§ 356 Abs. 1 StGB). Abhilfe schafft schon ein Relativsatz:</p>
<blockquote><p>Dient ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand bei den Angelegenheiten, die ihm in dieser Eigenschaft anvertraut sind, und in derselben Rechtssache pflichtwidrig beiden Parteien durch Rat oder Beistand, so wird er [...] bestraft.</p></blockquote>
<p><strong>5. Bezeichne Gleiches mit gleichen Worten!</strong></p>
<p>F&uuml;r seinen Deutschaufsatz legt man dem Gymnasiasten ans Herz, er m&ouml;ge den Ausdruck variieren, das hei&szlig;t Synonyme suchen. Auch die Journalisten setzen sich unter diesen Druck; Ergebnisse sind dann zum Beispiel der unvermeidliche »Karlsruher Richterspruch« f&uuml;r ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder der »Bolide« f&uuml;r einen Formel-1-Rennwagen.</p>
<p>In den Texten der Juristen ist es nun aber so, dass ein Wechsel des Ausdrucks beim Leser eine Warnlampe zumindest zum Vorgl&uuml;hen bringt; denn es geht seinesgleichen &#8211; den Juristen &#8211; nun einmal oft um jedes Wort, und so hat er die nerv&ouml;se Grunderwartung, dass Gleiches auch stur-verl&auml;sslich gleich bezeichnet werde. Anders jedoch dieser Satz aus einem strafrechtlichen Lehrbuch:</p>
<blockquote><p>Dasselbe gilt, wenn BGHSt. 26,95 eine »Wortauslegung« f&uuml;r m&ouml;glich h&auml;lt, wonach auch derjenige Dieb vom Bestohlenen gem&auml;&szlig; § 252 auf frischer Tat »betroffen« wird, der das Opfer niederschl&auml;gt, ohne von ihm vorher bemerkt worden zu sein.</p></blockquote>
<p>Wer das arglos liest, sieht sich drei Personen gegen&uuml;ber: dem Dieb, dem Bestohlenen und einem Opfer, das niedergeschlagen wird. Erst auf den zweiten Blick &#8211; und das ist zu sp&auml;t &#8211; ergibt sich, dass der Bestohlene und das Opfer der Schl&auml;ge identisch sind.</p>
<p><strong>6. Grammatische Bez&uuml;ge so klar wie m&ouml;glich!</strong></p>
<p>Die deutsche Grammatik ist zwar schwierig, aber doch nicht so vielf&auml;ltig, dass sie l&uuml;ckenlos klarlegen k&ouml;nnte, welcher Satzteil sich auf welche anderen Teile des Satzes bezieht und auf welche nicht. Ein Beispiel aus dem Zivilrecht ist die Frage, ob sich in § 812 Absatz 1 BGB das »auf dessen Kosten« auch auf die Leistungskondiktion beziehe (»durch die Leistung eines anderen«); in § 325 a Absatz 2 StGB ist fraglich, ob auch die gef&auml;hrdeten Tiere »von bedeutendem Wert« sein m&uuml;&szlig;ten. Beide Unklarheiten sind unn&ouml;tig &#8211; wie alle Unklarheiten dieser Art.</p>
<p>§ 812 Absatz 1 BGB k&ouml;nnte lauten:</p>
<blockquote><p>Wer auf Kosten eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, sei es durch eine Leistung oder in sonstiger Weise &#8230;</p></blockquote>
<p>§ 325 a Absatz 2 StGB k&ouml;nnte lauten:</p>
<blockquote><p>Wer beim Betrieb einer Anlage [...] unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten [...] entweder Tiere gef&auml;hrdet, die ihm nicht geh&ouml;ren, oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, wird [...] bestraft.</p></blockquote>
<p><strong>7. Falls m&ouml;glich: Beispiele und Bilder!</strong></p>
<blockquote><p>Wir lieben nur das Individuelle &#8211; daher unsere gro&szlig;e Freude an Bekenntnissen, Memoiren, Briefen und Anekdoten abgeschiedener, selbst unbedeutender Menschen.</p></blockquote>
<p>Das stammt von Goethe; es w&auml;re ebenso richtig, wenn es ein anderer gesagt h&auml;tte, aber die Stimme dieses multitalentierten und genialen Weltenb&uuml;rgers verleiht der Botschaft doch einen sp&uuml;rbaren Nachdruck. Sie ist f&uuml;r uns noch mit einem wichtigen Zusatz zu versehen: Was wir lieben, was uns demnach besonders interessiert, hat auch besondere Aussicht, im Ged&auml;chtnis zu bleiben.</p>
<p>Wer einen Fall aus dem Leben erz&auml;hlen kann, der auch nur ein unverwechselbares Detail aufweist, findet damit stets h&ouml;here Aufmerksamkeit und im Ged&auml;chtnis des Zuh&ouml;rers ein st&auml;rkeres Echo als mit einem synthetischen Sachverhaltsarrangement. A und B verschwinden alsbald im Sumpf des Vergessens, ein Herrenreiter und der Agent Stachynskij nicht. Das gilt  entsprechend f&uuml;r alle Elemente eines Falles, vom Ort des Geschehens bis hin zu einem markanten O-Ton (»Moos raus!«). Zudem mag es manchen heilsam ern&uuml;chtern, wenn er seiner hochgestimmten Theorie in Beispielen eine irdische Entsprechung suchen muss, denn »leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im R&auml;ume sto&szlig;en sich die Sachen« (Schiller, Wallenstein II, 2).</p>
<p>Wie lebensnahe Beispiele erleichtern es auch Bilder dem Leser, Texte zu verstehen. Das Auge ist mit gro&szlig;em Abstand unser wichtigstes Sinnesorgan, und daher denkt der Mensch auch am liebsten und besten in Bildern. Nicht von ungef&auml;hr verlangen die Techniken, das Ged&auml;chtnis zu sch&auml;rfen, das fragliche Datum gedanklich mit einer bestimmten bildhaften Vorstellung zu koppeln, zum Beispiel die Zahl 2 mit dem Bild eines Schwans.</p>
<p>Und nicht von ungef&auml;hr habe ich aus Zimmermanns Vorstellung der juristischen B&uuml;cher des Jahres 2004 vor allem die berechtigte Klage &uuml;ber die Inflation vermeintlich neuer Rechtsgebiete behalten, die sich aus dem allgemeinen Zusammenhang l&ouml;sen und dann aus dem Blickfeld der anderen »wie Eisschollen in den Nebel« verschwinden. Indes ist gerade f&uuml;r studentische Arbeiten zu beachten, dass eine Textgattung stilistische Grenzen haben kann; die Stilebenen, die einem Ordinarius f&uuml;r sein Lehrbuch offenstehen, m&ouml;gen in Haus- und Seminararbeiten den Korrigierenden deplaziert erscheinen, so dass f&uuml;r diese Texte eine gewisse sprachliche Zur&uuml;ckhaltung anzuraten ist. Besonders in Hausarbeiten und Klausuren findet das Biedere und Gewohnte, ja &auml;sthetisch Minderwertige oft eine gn&auml;digere Aufnahme als das sprachliche Glanzlicht oder ein unkonventionelles Beispiel.</p>
<h3>IV. Sch&ouml;nheit vor Schund</h3>
<p>Auch f&uuml;r diesen Teil will ich sogleich klarstellen, worum es nicht geht, n&auml;mlich nicht um Stilbl&uuml;ten. Sie sind zwar die stille Freude jedes Lesers und f&uuml;llen B&uuml;cher, die keinen Absatzmangel leiden. Man findet sie auch erstaunlich leicht und schnell, etwa wenn in einer Entscheidung des EGMR die Rede ist von einem »Antrag des Beschwerdef&uuml;hrers, einen Sachverst&auml;ndigen einzuholen« (7).</p>
<p>Aber dass Sie, lieber Leser, in dieser Hinsicht keine Unterweisungen n&ouml;tig haben, setze ich voraus. Zudem sind die M&ouml;glichkeiten, sich ein »A« auf dem Korrekturrand einzuhandeln, so vielf&auml;ltig, dass es ausgeschlossen ist, sie auf knappem Raum und mit System zu behandeln. In der Regel verdanken sie sich schlichtweg einer Fl&uuml;chtigkeit des Schreibenden, und gegen die ist nur ein Kraut gewachsen: den Text nach mindestens einem Tag erneut und ausgeschlafen lesen. Demgegen&uuml;ber soll das Folgende einige Regeln empfehlen, die zu befolgen einen ordentlichen zu einem guten Text machen kann.</p>
<p><strong>1. Verben statt Hauptw&ouml;rter!</strong></p>
<p>Hohes Misstrauen ist gegen&uuml;ber allem angebracht, das auf »heit«, »keit« oder »ung« endet. Juristen schreiben gerne, dass eine Versammlung stattfindet, eine Zahlung erfolgt, dass jemand eine Handlung vornimmt oder eine Durchsuchung durchf&uuml;hrt.</p>
<p>Wer aber auf das Tun der Menschen achtet, schreibt, dass sich Menschen versammeln, dass jemand zahlt oder handelt und dass die Polizei eine Wohnung durchsucht. Diese Fassungen zwingen auch dazu, den Handelnden zu nennen, w&auml;hrend die Hauptw&ouml;rterei den Akteur im Unklaren l&auml;sst, den der Leser indes gerne w&uuml;sste. Vor allem jedoch machen es dem Leser Verben leichter, den Text zu verstehen. Das mag verwundern, ist aber experimentell erwiesen und auch einsichtig, wenn man bedenkt, dass die Neugierde des Menschen zuv&ouml;rderst seinesgleichen gilt, und das hei&szlig;t der menschlichen Tat und nicht dem s&auml;chlichen Hauptwort.</p>
<p><strong>2. Aktiv statt Passiv!</strong></p>
<p>So dies m&ouml;glich ist, sollten die Verbformen im Aktiv stehen und das Passiv meiden, notfalls mit Hilfe des unpers&ouml;nlichen »man«. Es klingt doch anders, ob ich sage: »Nachdem die Mutter ihr Kind get&ouml;tet hatte, beseitigte sie die Spuren der Tat.« Oder ob ich sage: »Nachdem das Kind get&ouml;tet worden war, wurden die Spuren der Tat beseitigt.« Das Erste ist eine Tat, das zweite ein Naturereignis. Denn nur in der ersten Formulierung gibt es auch einen T&auml;ter, w&auml;hrend ihn die passive Fassung verschweigt. In der Verbindung mit seiner Angst, ein »ich« ins Spiel zu bringen, f&uuml;hrt die Neigung des Juristen zum Passiv auch leicht zu echter sprachlicher H&auml;rte (bis Komik), etwa in dieser Drohung: »Darauf wird noch zur&uuml;ckgekommen werden.« Eine Formulierung, die ich keineswegs erfunden habe.</p>
<p>Neben der Kenntnis vom Handelnden, die das Aktiv verschafft, und neben dem Vorteil, lebendiger zu sein, verringert es die Zahl der Worte; denn das Passiv verlangt immer mindestens zwei Verbformen, wo sich das Aktiv oft mit einer begn&uuml;gt (er kaufte die Ware./. die Ware wurde von ihm gekauft). Diese Verdoppelung verf&uuml;hrt dann auch dazu, zwischen die beiden Verbformen allerhand zu schieben, das dort nicht hingeh&ouml;rt; ein abschreckendes Beispiel steht oben unter III. 1. Allerdings muss ich &#8211; wenn auch ungern &#8211; f&uuml;r Hausarbeiten und Klausuren erneut einschr&auml;nkend erg&auml;nzen, dass der deutsche Rechtswissenschaftler allzu oft mit einer Ich-Phobie geschlagen ist, die es ihm verbietet, ich, mich oder mir zu sagen, dass er dann die gleiche Phobie auch von seinen Studenten erwartet und dass sie dem manchmal mit einem Passiv am Besten entsprechen k&ouml;nnen.</p>
<p><strong>3. Konjunktiv und indirekte Rede</strong></p>
<p>St&auml;ndig hat ein Jurist die Ansichten anderer zu referieren. Es gibt einige W&ouml;rter, mit denen er dies im Indikativ tun kann (und muss!): gem&auml;&szlig;, nach herrschender Ansicht, der Rechtsprechung zufolge ist&#8230; H&auml;ufiger jedoch bedient er sich der indirekten Rede, und dann lautet die erste, oft missachtete Regel, dass dies den Konjunktiv I verlangt. Er sagt, sie habe (statt h&auml;tte), es sei (statt w&auml;re), er gehe (statt ginge oder gar w&uuml;rde gehen).</p>
<p>Hiervon gibt es vier Ausnahmen.</p>
<p>Die erste ist der Wunsch des Schreibenden, deutlich zu machen, dass die Rede stimmt. Dann verwendet er den Indikativ: »Mein Mandant hat schon mehrfach betont, dass er tats&auml;chlich interessiert ist.«</p>
<p>Die zweite Ausnahme ist das Gegenteil, die falsche Rede, die in einem Konjunktiv II deutlich wird: »Ihr Mandant behauptet zu Unrecht, er w&auml;re interessiert.« Man d&uuml;rfte in diesem Satz aber auch das »sei« verwenden; es ist dies eine Frage des Geschmacks.</p>
<p>Die dritte und die vierte Ausnahme fuhren ebenfalls zum Konjunktiv II.</p>
<p>Die dritte Ausnahme ist der Fall, dass der Konjunktiv I dem Indikativ gleicht, folglich als Konjunktiv nicht zu erkennen w&auml;re: »Mein Mandant glaubt, Sie h&auml;tten kein Interesse« (statt haben = Indikativ).</p>
<p>Die vierte Ausnahme richtet sich wieder nach dem Geschmack des Verfassers. Er darf n&auml;mlich auch zum Konjunktiv II &uuml;bergehen, wenn ihm der Konjunktiv I zu geschraubt klingt. Vielen geht es so mit den zweiten Personen des Singulars und des Plurals, also mit (du) habest, seiest und (ihr) habet und seiet und so fort. Wie gesagt, eine Frage des Geschmacks. -</p>
<p>Eine unechte f&uuml;nfte Ausnahme ist der Konjunktiv II aus der direkten Rede. Er bleibt in der indirekten Rede erhalten, die dem Konjunktiv I insoweit versperrt ist: »Die Klage k&ouml;nnte Erfolg haben« wird also zu: »Er sagt, dass die Klage Erfolg haben k&ouml;nnte« (statt k&ouml;nne). Schlie&szlig;lich zu dem Fall, dass man zum Konjunktiv II greifen will oder muss, aber dessen Form dem Pr&auml;teritum/Imperfekt gleicht und an der fraglichen Stelle auch mit dem Imperfekt verwechselt werden k&ouml;nnte. Dann darf man »w&uuml;rde« verwenden. »Es fehlen zwei Unterschriften« kann also werden zu: Er berichtete, dass zwei Unterschriften fehlen w&uuml;rden (tats&auml;chlich waren beide vorhanden). Ein »fehlten« riefe in diesem Satz zu Unrecht den Eindruck hervor, dass der Bericht auch stimmte.</p>
<p>Ganz zuletzt noch die Warnung vor Modew&ouml;rtern und Sprachklischees. Allgemeine Codew&ouml;rter, die aber auch in juristischen Texten hoch im Kurs stehen, sind beispielsweise »konkret « und »massiv«. Beide lassen sich meist ersatzlos streichen, und wenn ich etwa lese, jemand habe massiv einen Vertrag verletzt, so denke ich sofort: also halb so wild, denn es gebraucht derzeit jeder Hanswurst das Wort »massiv«, um noch dem Langweiligsten und Gew&ouml;hnlichsten eine m&ouml;glichst fette Schlagzeile abzugewinnen. Was allerdings schon &#8211; oder wieder &#8211; Klischee und abgekaut ist, erschlie&szlig;t nur das Sprachgef&uuml;hl. Das l&auml;sst sich zwar nicht kaufen, wohl aber verfeinern. M&ouml;ge dieser Beitrag daf&uuml;r eine Hilfe gewesen sein!</p>
<p>(1) Der Beitrag lehnt sich an einen Vortrag an, den ich am 7. Dezember 2004 gehalten habe vor Studierenden des Erg&auml;nzungsstudiengangs Rechtsinformatik am Institut f&uuml;r Rechtsinformatik der Juristischen Fakult&auml;t der Universit&auml;t Hannover.<br />
(2) Daf&uuml;r, dass dieser Unterschied bedeutsam sei, der Aufsatz von HARTMANN, NJW 2004, 1358, sowie die Leserbriefe von STERZINGER-GRAF, NJW 24/2004, S. XVIII und DELANK, NJW 31/2004, S.XVI; dagegen der Leserbrief von HASSOLD, NJW 24/2004, S.XVI.<br />
(3) Siehe Art. 2-4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.7.1998, ABl. L 225 S. 16; EuGH ZIP 2005, 230 ff.<br />
(4) Richtlinie Nr. 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, AB1EG Nr. L 95/29.<br />
(5) Betrugsstrafrecht in Frankreich und Deutschland (1999), S. 172, 175; mit Recht ger&uuml;gt von PAWLIK in seiner Besprechung in GA 2001, 342 (343).<br />
(6) Abzurufen unter <a href="http://www.jura.uni-rostock.de/Hardtung/index.htm" target="_blank">http://www.jura.uni-rostock.de/Hardtung/index.htm</a> (4. Kap. Rdn. 333).<br />
(7) NJW 2003, 2893 (2894) P.S. ./. Deutschland.</p>
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		<title>Lernen von den Alten: Epiktet</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Oct 2008 07:41:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Books]]></category>
		<category><![CDATA[Klick-Tipp]]></category>
		<category><![CDATA[Lernen von den Alten]]></category>

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		<description><![CDATA[Epiktet, ein von Nero freigelassener Sklave, war ein stoischer Philosoph, geboren um 50 n. Chr. in Hierapolis/Phrygien, gestorben um 140 n. Chr. in Nikopolis/Epirus. Seine &#8220;Unterredungen&#8221; stellen die Philosophie der Stoa in den Dienst der praktischen Lebensweisheit. In dem Handb&#252;chlein der Moral, Kapitel 29, finden sich lehrreiche Ausf&#252;hrungen &#252;ber die grunds&#228;tzliche Frage, wie man erfolgreich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Epiktet, ein von Nero freigelassener Sklave, war ein stoischer Philosoph, geboren um 50 n. Chr. in Hierapolis/Phrygien, gestorben um 140 n. Chr. in Nikopolis/Epirus.</p>
<p>Seine &#8220;Unterredungen&#8221; stellen die Philosophie der Stoa in den Dienst der praktischen Lebensweisheit.</p>
<p>In dem Handb&uuml;chlein der Moral, Kapitel 29, finden sich lehrreiche Ausf&uuml;hrungen &uuml;ber die grunds&auml;tzliche Frage, wie man erfolgreich Aufgaben bew&auml;ltigt.</p>
<p><span id="more-338"></span></p>
<blockquote><p>Bei jedem Gesch&auml;fte pr&uuml;fe zuerst genau, was ihm vorangehen mu&szlig; und was es mit sich bringt; dann erst beginne es. Sonst wirst du, wenn du die notwendigen Folgen nicht &uuml;berlegst, anfangs willig beginnen, wenn aber Schwierigkeiten sich zeigen, mit Besch&auml;mung zur&uuml;cktreten m&uuml;ssen.</p>
<p>Du willst z.B. einen Preis bei den olympischen Spielen gewinnen. Ich auch, bei den G&ouml;ttern, denn das ist ruhmvoll. Aber &uuml;berlege zuerst, was solchem Werke vorangeht und was nachfolgt, dann greife es an. Du mu&szlig;t dich in strenger Zucht halten, nach Zwangsregeln essen, aller Leckerbissen dich enthalten, dich nach strengem Befehl zu bestimmten Stunden in Hitze und K&auml;lte &uuml;ben, nichts Kaltes trinken, nicht ohne Vorsicht Wein trinken, mit einem Wort, du mu&szlig;t dich dem Lehrmeister gerade wie einem Arzt &uuml;bergeben. Dann mu&szlig;t du auf den Kampfplatz treten. Dabei ist es m&ouml;glich, da&szlig; du eine Hand oder einen Kn&ouml;chel verrenkst, viel Staub verschluckst, vielleicht sogar geschlagen und dann erst noch besiegt wirst. Dies erw&auml;ge genau, und erst, wenn du dann noch Lust hast, so werde ein K&auml;mpfer. Sonst verf&auml;hrst du wie die Kinder, die bald Ringer, bald Fechter spielen, bald Trompeter, bald Schauspieler vorstellen. So machst du es. Jetzt bist du ein Ringk&auml;mpfer, dann ein Fechter, dann ein Redner, dann ein Philosoph, von ganzer Seele aber nichts, sondern du ahmst nur wie ein Affe nach, was du jeweilen siehst und es gef&auml;llt dir eines nach dem anderen. Du bist eben nicht mit &Uuml;berzeugung und geh&ouml;riger Voraussicht an die Sache gegangen, sondern leichtfertig und mit bald wieder erkaltender Begierde. Wenn einige einen Philosophen sehen oder sagen h&ouml;ren: &#8220;Wie doch Euphrates reden kann! Keiner kommt ihm darin bei&#8221;, so wollen sie sogleich auch Philosophie studieren. Mensch, erw&auml;ge zuerst genau, was eine Sache erfordert, und dann betrachte dich selbst, ob du ihr gewachsen seiest. Du willst ein Athlet in den f&uuml;nf Spielen sein, oder ein Ringk&auml;mpfer; siehe deine Arme, deine Schenkel, deine Lenden an. Nicht jeder ist zu allem geschaffen. Oder glaubst du, da&szlig; du dabei ebenso wie sonst essen, trinken, z&uuml;rnen k&ouml;nntest? Du mu&szlig;t vielmehr wachen, arbeiten, dich von Freunden absondern, selbst von Sklaven dich geringsch&auml;tzen lassen und in allem zur&uuml;ckstehen, in Ehre, &Auml;mtern, Gerichten und allen Gesch&auml;ften. Erw&auml;ge, ob du dagegen Leidenschaftslosigkeit, Freiheit, Unbeugsamkeit eintauschen willst, sonst w&uuml;rdest du wie die Knaben bald Philosoph, bald Finanzmann, dann wieder Redner und zuletzt gar kaiserlicher Prokurator werden wollen. Diese Dinge passen nicht zusammen.</p>
<p>Du mu&szlig;t ein einheitlicher Mensch sein, ein guter oder ein schlechter. Du mu&szlig;t entweder den vornehmsten Teil deines Ichs (Verstand, Vernunft, Geist) oder die Au&szlig;enseite ausbilden, auf Inneres oder &Auml;u&szlig;eres bedacht, entweder ein Philosoph oder ein gew&ouml;hnlicher Mensch sein.</p></blockquote>
<p>(Text via <a href="http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&amp;xid=547&amp;kapitel=1#gb_found">Projekt Gutenberg</a>, <a href="http://calnewport.com/blog/2008/10/22/a-greek-philosopher-tackles-student-activities/">Study Hacks</a>)</p>
<p>Verstaubte Gedanken aus der Vergangenheit oder l&auml;sst sich den &Uuml;berlegungen von Epiktet auch heute noch etwas abgewinnen? </p>
<p>Was meint Ihr?</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p><h3  class="related_post_title">siehe auch:</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/die-meistgeklauten-juristischen-bucher/" title="Die meistgeklauten juristischen Bücher">Die meistgeklauten juristischen Bücher</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/klar-und-verstandlich-schreiben-wie-macht-man-das/" title="Klar und verständlich Schreiben &#8211; Wie macht man das?">Klar und verständlich Schreiben &#8211; Wie macht man das?</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/free-e-books-die-besten-seiten/" title="Gratis E-Books &#8211; Die besten Seiten">Gratis E-Books &#8211; Die besten Seiten</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Japanese Tales of Mystery &amp; Imagination von Edogawa Rampo</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Oct 2008 07:20:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Books]]></category>
		<category><![CDATA[Lesetipp]]></category>
		<category><![CDATA[Short Stories]]></category>

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		<description><![CDATA[In den Tiefen der Google Buchsuche finden sich unz&#228;hlige lesenswerte B&#252;cher im Volltext, wie das folgende Werk mit Kurzgeschichten: The famous mystery writer Edogawa Rampo took his pen name from the Japanese pronunciation of Edgar Allen Poe&#8211;the master of Western mystery and horror stories. Collected in this chilling volume are some of Rampos best stories [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den Tiefen der Google Buchsuche finden sich unz&auml;hlige lesenswerte B&uuml;cher im Volltext, wie das folgende Werk mit Kurzgeschichten: </p>
<blockquote><p>The famous mystery writer Edogawa Rampo took his pen name from the Japanese pronunciation of Edgar Allen Poe&#8211;the master of Western mystery and horror stories. Collected in this chilling volume are some of Rampos best stories as The Human Chair (a story in the form of a letter from an obsessed craftsman to a rich aristocrat’s wife, who encases himself in the chair).</p></blockquote>
<p><a href="http://books.google.com/books?id=-8l8G2PfKCAC&amp;printsec=frontcover&amp;hl=de&amp;source=gbs_summary_r&amp;cad=0">Japanese Tales of Mystery &amp; Imagination</a> von Edogawa Rampo (<a href="http://booksearch.blogspot.com/2008/10/ed-gar-all-poe.html">Inside Google Book Search</a>)</p>
<p><a class="a2a_dd addtoany_share_save" href="http://www.addtoany.com/share_save"><img src="http://www.skriptorama.de/wp-content/plugins/add-to-any/share_save_171_16.png" width="171" height="16" alt="Share/Bookmark"/></a> </p><h3  class="related_post_title">Random Posts</h3><ul class="related_post"><li><a href="http://www.skriptorama.de/mandatsannahme-mandatsfuhrung-und-rechtsanwaltshaftung/" title="Mandatsannahme, Mandatsführung und Rechtsanwaltshaftung">Mandatsannahme, Mandatsführung und Rechtsanwaltshaftung</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/die-besten-kostenlosen-pdf-tools-zum-download/" title="Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download">Die besten kostenlosen PDF-Tools zum Download</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/unternehmensteuerreform-2008/" title="Unternehmensteuerreform 2008">Unternehmensteuerreform 2008</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/schneller-schreiben-10-finger-system-kostenlos-lernen/" title="Schneller schreiben: 10-Finger-System kostenlos lernen">Schneller schreiben: 10-Finger-System kostenlos lernen</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/wirtschaftsstrafrecht/" title="Wirtschaftsstrafrecht Prof. Hefendahl">Wirtschaftsstrafrecht Prof. Hefendahl</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/todsunden-im-mandantengesprach-johanna-busmann/" title="Todsünden im Mandantengespräch">Todsünden im Mandantengespräch</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/ordnung-im-papierchaos-schaffen-der-elektronische-zettelkasten/" title="Ordnung im Papierchaos schaffen &#8211; Der elektronische Zettelkasten">Ordnung im Papierchaos schaffen &#8211; Der elektronische Zettelkasten</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/studienanfanger-jura-die-checkliste-fur-erstsemester/" title="Studienanfänger Jura &#8211; Die Checkliste für Erstsemester">Studienanfänger Jura &#8211; Die Checkliste für Erstsemester</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/aktuelle-probleme-des-kapitalgesellschaftsrechts/" title="Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts">Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts</a></li><li><a href="http://www.skriptorama.de/zivilprozesrecht-dr-gehrlein/" title="Zivilprozeßrecht Dr. Gehrlein">Zivilprozeßrecht Dr. Gehrlein</a></li></ul>]]></content:encoded>
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		<title>Skript Internetrecht Prof Hoeren 11. Auflage</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Oct 2008 06:18:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DB</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Books]]></category>
		<category><![CDATA[Skript der Woche]]></category>
		<category><![CDATA[Skripten Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das umfassende Skript zum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist in einer neuen Auflage (Stand: September 2008) erschienen. Auf 594 Seiten erl&#228;utert Professor Hoeren &#8211; ausgerichtet an den Bed&#252;rfnissen der Internetanbieter &#8211; Rechtsfragen rund um Domains, Inhalte, Werbung und Marketing, Vertragsschlu&#223; und E-Commerce-Recht sowie Datenschutzrecht. Hervorzuheben ist besonders, dass Professor Hoeren sein Skript seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das umfassende Skript zum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist in einer neuen Auflage (Stand: September 2008) erschienen.</p>
<p><span id="more-326"></span>Auf 594 Seiten erl&auml;utert Professor Hoeren &#8211; ausgerichtet an den Bed&uuml;rfnissen der Internetanbieter &#8211; Rechtsfragen rund um Domains, Inhalte, Werbung und Marketing, Vertragsschlu&szlig; und E-Commerce-Recht sowie Datenschutzrecht.</p>
<p>Hervorzuheben ist besonders, dass Professor Hoeren sein Skript seit der ersten Fassung kostenlos zum Download zur Verf&uuml;gung stellt.</p>
<p>594 Seiten, 2008, pdf</p>
<p><a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/">Homepage</a> | <a href="http://vg00.met.vgwort.de/na/8181c8ca7c1ad67f6567?l=http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf">Download</a></p>
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