Juristendeutsch ist oft alles andere als verständlich. Nur als Beispiel ein Satz aus der berühmten Lebach-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Eine Gefährdung der Resozialisierung ist regelmäßig anzunehmen, wenn eine den Täter identifizierende Sendung nach seiner Entlassung oder in zeitlicher Nähe zu der bevorstehenden Entlassung ausgestrahlt werden soll.“ (BVerfGE 35, 202 – Lebach).

Da klingt diese Formulierung doch gleich viel besser: „Die Wiedereingliederung ist gefährdet, wenn nach oder kurz vor der Entlassung eines Straftäters ein Film über seine Tat gezeigt wird, in dem er als Täter zu identifizieren ist.“ (aus dem Artikel „Deutsch für Verstockte“, sueddeutsche.de).

Wie man sich auch als Jurist verständlich ausdrückt, verraten die „Tipps zum einfachen Schreiben“ – ein Leitfaden zur bürgernahen Verwaltungssprache. Das E-Book, entstanden aus einem Projekt der Stadt Bochum in Zusammenarbeit mit dem Germanistischen Institut der Ruhr-Universtität Bochum hält viele nützliche Hinweise und Formulierungsvorschläge bereit.

25 Seiten, 2002, pdf

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