Die Regelstudienzeit für das Jura-Studium wird verlängert. Schon bisher dauert das Studium so lange wie ein Master-Studium und das wird jetzt anerkannt. Die Regelstudienzeit inklusive der Staatsprüfung wird auf fünf Jahre verlängert. Damit können Studierende auch für die verlängerte Regelstudienzeit Bafög erhalten.

„Unser Rechtsstaat braucht gut ausgebildete und kritisch denkende Juristinnen und Juristen – in der Justiz, in der Anwaltschaft und in der Verwaltung. Wer Jura studiert hat, weiß, dass dieses Studium alles andere als leicht ist. Der Weg von den ersten Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Strafrechts bis zum ersten Staatsexamen ist weit“, so die Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley zur Verlängerung der Regelstudienzeit.

Zu einer guten juristischen Ausbildung gehört viel mehr als nur der sichere Umgang mit dem heutigen Recht. Viele angehende Juristinnen und Juristen sind fachlich ungeheuer gut ausgebildet, wissen aber zu wenig über unsere Geschichte, über NS-Unrecht, über Grundlagen unseres heutigen Staates und der Europäischen Union.

Zudem gehören die großen Fragen unserer heutigen Zeit längst in die juristische Ausbildung: Wie sichern wir Freiheit und Selbstbestimmung in der digitalen Welt? Welche Entscheidungen müssen Menschen treffen, und welche überlassen wir Computern? Dafür braucht es Raum und Zeit zum Denken und Debattieren.“

Erläuterung zur Verlängerung der Regelstudienzeit

Die Bundesregierung unterstützt in ihrer am 10. März 2019 im Kabinett beschlossenen Stellungnahme den Entwurf des Bundesrates eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes.

Die durchschnittliche Studiendauer bis zum erfolgreichen Ablegen der ersten juristischen Prüfung ist nach der Ausbildungsstatistik des Bundesamtes für Justiz im Jahr 2016 auf 11,3 Semester gegenüber 9,6 Semestern im Jahr 2006 angestiegen. Die Verlängerung der Studiendauer ist dabei maßgeblich auf das universitäre Schwerpunktbereichsstudium sowie die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen zurückzuführen. Damals war mit einer „moderaten Verlängerung der Studienzeit“ gerechnet und deshalb die damalige Studienzeit um ein Semester verlängert worden, was sich jetzt rückblickend als zu knapp bemessen erwiesen hat. Des Weiteren bleibt der Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ in seinem Umfang und seinen inhaltlichen Anforderungen nicht hinter Masterstudiengängen zurück. Diese weisen aber eine Regelstudienzeit von 10 Semestern auf.

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